In 2022 fällt der Beginn der Winterarbeitszeit auf den 05. Dezember und das Ende auf den 30. April 2023.
Von der 18. Kalenderwoche des nächsten Jahres bis einschließlich der 48. Kalenderwoche gilt dann wieder die Sommerarbeitszeit (40-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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