Insolvenzsicherung
- Entgeltanspruch gewerblicher Arbeitnehmer
Allgemein
Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer das Recht, seine tarifvertraglichen Ansprüche auf den Teil eines 13. Monatseinkommens sowie im Falle einer vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung auf Auszahlung des sich aus dem Zeitguthaben (Arbeitszeitkonto/Ausgleichskonto) ergebenden Entgeltanspruchs direkt gegenüber SOKA-DACH geltend zu machen.
Die Leistungen der SOKA-DACH sind im Fall der Beantragung von aus dem Zeitguthaben resultierenden Entgelt auf 150 Stunden begrenzt.
Beantragt der Arbeitnehmer die genannten Leistungen direkt bei SOKA-DACH, sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Zahlung des Teils eines 13. Monatseinkommens bzw. Erstattung des Entgeltanspruchs aus dem Zeitguthaben (Arbeitszeitkonto/Ausgleichskonto) nebst folgenden Angaben
- Bankverbindung
- Konfession
- Anschrift der Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer während der Beschäftigung zu dem sich in Insolvenz befindenden Betrieb versichert war
- Kopie der Insolvenzgeldbescheinigung, aus der ersichtlich ist, ob bzw. inwieweit in den gegenüber der Agentur für Arbeit geltend gemachten Bruttoarbeitsentgelten Sonderzahlungen (bspw. Teil eines 13. Monatseinkommens) bereits enthalten sind
- Kopie des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit über gewährtes Insolvenzgeld
- Kopie der Meldung zur Sozialversicherung über die An-/Abmeldung bei der Krankenkasse des ehemaligen Arbeitgebers
- Nachweis über Elterneigenschaft, geeignet hierfür ist z. B. eine Kopie der Geburtsurkunde eines Kindes oder ein Auszug aus dem Familienbuch in Kopie oder ein Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes in Kopie usw.
- die letzte Lohnabrechnung, in der die aktuellen Mehrstunden ausgewiesen sein müssen
+ Antworten auf häufige Fragen
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Wichtige meldung
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2024
Ab Mitte Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.