Zum Hauptinhalt überspringen

Beitragsmeldungen

Allgemein

SOKA-DACH erbringt auf der Grundlage von Tarifverträgen eine Vielzahl von Leistungen für Betriebe und Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk. 

Das Spektrum reicht von der Beschäftigungssicherung außerhalb der Winterperiode über die Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk, die Gewährung des Teiles eines 13. Monatseinkommens bis hin zu spezifischen Leistungen zur Altersvorsorge.

Finanziert werden diese Leistungen durch tarifvertraglich festgelegte Beitragszahlungen, die von den Dachdeckerbetrieben monatlich an SOKA-DACH abgeführt werden.

Den monatlichen Sozialkassenbeitrag, der sich prozentual aus der Bruttolohnsumme des Betriebes ergibt, finden Sie auf unserer Webseite SOKA-DACH-Beitrag.

Die Winterbeschäftigungsumlage, die durch SOKA-DACH im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingezogen und an die Agentur weitergeleitet wird, errechnet sich ebenfalls aus der gemeldeten Bruttolohnsumme.

Bruttolohnsummenmeldung

In der Bruttolohnsummenmeldung sind folgende Daten Ihrer meldepflichtigen Arbeitnehmer anzugeben:

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum und Geschlecht,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID),
  • aktuelle Anschrift (Hauptwohnsitz),
  • Beschäftigungsbeginn,
  • abgerechnete lohn- bzw. lohnersatzzahlungspflichtige Stunden,
  • lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn,
  • gültiger Stundenlohn,
  • Anzahl witterungsbedingter Ausfallstunden in den Monaten, für die Ausfallgeld beantragt werden kann, und ggfs. Bestätigung von Akkordlohn, falls der Arbeitnehmer Leistungslohn bezogen hätte,
  • bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das Austrittsdatum und optional des Grund des Ausscheidens
  • Aushilfen sind ebenfalls abzumelden, wenn sie vorübergehend nicht beschäftigt werden,
  • Angaben zum Arbeitszeitkonto (Stunden und Bruttobetrag), falls vorhanden.

Die Meldung ist jeweils zum 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats bei SOKA-DACH einzureichen.

Der sich aus der Meldung ergebende Zahlbetrag (Sozialkassenbeitrag zuzüglich Winterbeschäftigungsumlage) ist am 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig.

Wir bitten Sie, die Abgabe- und Zahlungstermine unbedingt einzuhalten, denn nur bei fristgerechter Zahlung der Beiträge entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.  

Weitere Informationen zur Bruttolohnsummenmeldung finden Sie in unserem Merkblatt zum Beitragseinzugsverfahren und dem Merkblatt Was gehört zum beitragspflichtigen Bruttolohn? - April 2025.

Ja, wenn das jeweilige Beschäftigungsverhältnis nur von kurzer Dauer ist, muss der Arbeitnehmer immer wieder an- und abgemeldet werden. Andernfalls entstehen unzulässigerweise Ansprüche auf tarifvertraglich geregelte Leistungen, die nicht gerechtfertigt sind und deshalb der Gemeinschaft schaden.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Nein, solange das Beschäftigungsverhältnis lediglich ruht, also nicht gekündigt wurde, muss der Arbeitnehmer nicht abgemeldet werden. Bitte teilen Sie uns unbedingt den Beginn und das Ende der Elternzeit auf den Tag genau mit, weil die Zeit der Freistellung zu einer Minderung des Anspruchs Teil eines 13. Monatseinkommens führt.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Ja, bitte geben Sie zu dem gemeldeten Lohn immer die tatsächlich geleisteten Stunden an. Andernfalls kann der Durchschnitt (Bruttolohn geteilt durch Stunden) nicht berechnet werden. Durchschnittslöhne sind für die Berechnung der Erstattungsleistungen Ausfallgeld (bis einschließlich April 2020) und Teil eines 13. Monatseinkommens/individuelle betriebliche Altersversorgung relevant. Und auch der Stundenlohn für das Urlaubsentgelt ist ein Durchschnittslohn.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Bitte vermerken Sie, wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt und wie lange er freigestellt wird. Es reicht nicht, bei der Meldung nichts anzugeben oder den Arbeitnehmer einfach wegzulassen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht. Dadurch vermeiden Sie Rückfragen wegen einer vermeintlich unvollständigen Bruttolohnsummenmeldung.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Nein, solange das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, also nicht gekündigt wurde, muss der Meisterschüler nicht abgemeldet werden. Zeiten des Besuchs der Meisterschule werden als Beschäftigungszeiten anerkannt und z. B. für die Ermittlung des Anspruchs auf den Teil eines 13. Monatseinkommens angerechnet. Bitte teilen Sie uns formlos mit, wenn Ihr Arbeitnehmer einen Meisterkurs besucht, um Rückfragen wegen einer vermeintlich unvollständigen Bruttolohnsummenmeldung zu vermeiden.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Ja, der gültige Stundenlohn muss in jedem Monat unbedingt angegeben werden.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Nein, Auszubildende dürfen nicht gemeldet werden. Während der Lehre steht die Ausbildung und nicht die praktische Tätigkeit im Vordergrund. Auszubildende zählen nicht zu den gewerblichen Arbeitnehmern. Sie sind weder melde- noch beitragspflichtig.
Dass ein Lehrverhältnis besteht, erfährt SOKA-DACH von der überbetrieblichen Ausbildungsstätte, die die Kosten ihrer Kurse mit uns abrechnet.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Meister dürfen nur dann gemeldet werden, wenn sie überwiegend im gewerblichen Bereich tätig sind, d. h. in mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit gewerbliche Arbeiten ausführen.
Sind sie überwiegend im kaufmännischen Bereich beschäftigt, dürfen sie nicht gemeldet werden.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Ja, gewerbliche Aushilfen (Minijobber) müssen wie alle anderen gewerblichen Arbeitnehmer bei SOKA-DACH gemeldet werden, auch wenn sie persönlich von einer Steuerpflicht befreit sind. Der erzielte Bruttolohn ist beitragspflichtig.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Nein. Angestellte, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben (z. B. Büroangestellte, Meister, die überwiegend kaufmännisch tätig sind), dürfen nicht gemeldet werden.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Die Höhe des Anspruchs z. B. für den Teil eines 13. Monatseinkommens richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigungsmonate. Als anrechenbar gilt jeder Monat, während dem das Beschäftigungsverhältnis mindestens zwölf Arbeitstage besteht bzw. bestand. Beginnt oder endet die Beschäftigung während eines Monats, muss geprüft werden, ob dieser Monat berücksichtigt werden muss. Deshalb sind genaue Angaben zum Beschäftigungsbeginn und -ende wichtig.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Die nachfolgende Übersicht, die wir unter Downloads bereitstellen, gibt Auskunft über die wesentlichen Leistungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmer, die zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehören:

Übersicht “Beitragspflichtiger Bruttolohn”

Beitragspflichtige Arbeitnehmer sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, Aushilfen, Reinigungskräfte und Lageristen. Nicht erfasst sind Auszubildende sowie kaufmännische und technische Angestellte.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Nein, gewerbliche Arbeitnehmer werden bei SOKA-DACH unter der Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) geführt. Die Angabe der SV-Nr. ist zwingend erfordlich.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Es stehen Ihnen folgende Optionen für die elektronische Meldung zur Verfügung: 

1. Das Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH 
Meldedaten und Korrekturen von bereits im Portal abgegebenen Meldungen können einfach und schnell direkt im Meldeportal - ohne zusätzliche Software - erfasst und übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung für das Onlinemeldeverfahren auf unserer Webseite. 

2. Der Upload-Service 
Übermitteln einer CSV-Datei über unseren SSL-gesicherten Upload-Service. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Lohnabrechnungssoftware edlohn, SAGE HR, SBS oder SORT etc. 

3. Die Datenübermittlung via Lohnabrechnungssoftware
Übermitteln der Meldedaten über das Rechenzentrum Ihres Lohndienstleisters. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Lohnabrechnungsoftware ADDISON, AGENDA, BRZ, DATEV, GELBING, M-SOFT oder QUICK-LOHN 

Weitere Informationen zu den einzelenen Meldeverfahren finden Sie hier: Online melden

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Elektronische Bruttolohnsummenmeldung

Für die elektronische Übermittlung stehen Ihnen derzeit folgende Meldeverfahren zur Auswahl:

Datenübermittlung via Lohnabrechnungssoftware

Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via ADDISON, AGENDA, BRZ, DATEV, GELBING/ABACUS, KDV (KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH) oder QUICK-LOHN erzeugt, können Ihre Bruttolohnsummenmeldungen aus dem jeweiligen Lohnabrechnungsprogramm heraus bequem und sicher elektronisch an uns übermittelt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohndienstleister oder Steuerberater an.

Upload-Service

Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via ADDISON/SBS Lohn (Wolters Kluwer), BauSU (Bau-Software Unternehmen GMBH), CSS (CSS AG), edlohn (eurodata), GDI (GDI Software), LohnAs (PAYCHEX), PCAS (Helmerich-PCAS Software & Service GmbH), SAGE HR (Sage), STOTAX (STOTax GmbH & Co. KG) oder UNI-BAULOHN (UNI-Electronic) erzeugt, können Sie die von Ihrem Lohnabrechnungsprogramm automatisch als CSV-Datei generierte Bruttolohnsummenmeldung über unseren SSL-gesicherten Upload-Service an uns übertragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich unveränderte CSV-Dateien angenommen werden können.

Für die Übermittlung benötigen Sie lediglich Ihre sechsstellige Betriebskontonummer, die einstellige Prüfziffer und Ihre gültige E-Mail-Adresse, an die wir eine Übertragungsbestätigung versenden können. Den Upload-Service finden Sie auf unserer Homepage unter Upload-Service. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohnsoftwareanbieter oder Steuerberater an.

Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH

Sie nutzen keine der oben genannten Programme und Verfahren? Dann können Sie im Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH Ihre Meldungen online ausfüllen und sicher an uns übermitteln. Darüber hinaus können Sie die über das Portal abgegebenen Meldungen jederzeit berichtigen sowie Ihre Betriebsdaten und die Daten Ihrer Arbeitnehmer aktualisieren.   

Für die Nutzung von meineSOKA-DACH - der von uns empfohlene Meldweg - benötigen Sie keine zusätzliche Software. Sie müssen sich lediglich registrieren und können nach Erhalt der Zugangsdaten Ihre Bruttolohsummenmeldungen direkt bearbeiten. Auf Basis Ihrer bisherigen Meldedaten vorbereitete Meldungen stellen wir Ihnen im Portal bereit.

Weitere Informationen zur Registrierung sowie hilfreiche Erklärvideos zum Handling des Onlinemeldeportals finden Sie auf unserer Homepage unter soka-dach.de/service-hilfe/online-melden/.

Die nachfolgende Übersicht, die wir unter Downloads bereitstellen, gibt Auskunft über die wesentlichen Leistungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmer, die zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehören:

Übersicht “Beitragspflichtiger Bruttolohn”

Beitragspflichtige Arbeitnehmer sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, Aushilfen, Reinigungskräfte und Lageristen. Nicht erfasst sind Auszubildende sowie kaufmännische und technische Angestellte.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Nein, das Formular muss nicht zusätzlich ausgefüllt werden. Der Versand der Meldungsformulare an Betriebe, die die monatlichen Meldungen elektronisch einreichen, wird nach nach einer bestimmten Zeit automatisch eingestellt. Sie können nicht mehr benötigte Formulare gerne entsorgen.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Wir sind tarifvertraglich verpflichtet, den Betrieben die Formulare zur Verfügung zu stellen. Der Versand der Meldungsformulare an Betriebe, die die monatlichen Meldungen elektronisch einreichen, wird nach einer bestimmten Zeit automatisch eingestellt. Sie können nicht mehr benötigte Formulare gerne entsorgen.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein

Downloads

Wichtige meldung

Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026

Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

Weiterlesen
Alle Nachrichten