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Renteninformation

  • zur Individuellen betrieblichen Altersversorgung
  • zur Tariflichen Zusatz-Rente
  • zur Tariflichen Zusatz-Rente Plus
  • zur Rentenbeihilfe

Allgemein

Gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende mit Anwartschaften auf unsere Altersversorgungs-Tarife

  • Individuelle betriebliche Altersversorgung
  • Tarifliche Zusatz-Rente
  • Tarifliche Zusatz-Rente Plus und
  • Rentenbeihilfe

erhalten von SOKA-DACH einmal jährlich eine Renteninformation. Diese Information erhält jeder, der Ansprüche auf eine zukünftige Altersversorgung erworben hat.

Im Folgenden haben wir für Sie häufige Fragen zu den Renteninformationen und die dazugehörigen Antworten zusammengestellt.

Renteninformation zur individuellen betrieblichen Altersversorgung

Sie haben von uns eine Renteninformation zur individuellen betrieblichen Altersversorgung erhalten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Grundsätzlich zahlen wir Renten aus. Unter bestimmten Voraussetzungen hat SOKA-DACH das einseitige Recht, die Rente einmalig abzufinden.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Sobald Sie eine gesetzliche Altersrente beziehen, können Sie Ihre Rente beantragen. Rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen gerne einen Antrag zu.
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In der Renteninformation sehen Sie unter Block B. Ihren momentanen Anspruch. Dieser ist abhängig von den insgesamt eingezahlten Beiträgen Ihrer Arbeitgeber und der Dauer der Beschäftigung im Dachdeckerhandwerk.
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Immer der 31.12. des Vorjahres.
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Unter Punkt A. der Renteninformation können Sie das bis zum Stichtag gebildete Deckungskapital sowie die angesparten/erzielten Überschüsse sehen.
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Die Höhe Ihrer dort ausgewiesenen Jahresrente ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Die Renteninformation weist die aktuell erreichte Anwartschaft aus. Die Rente steigt, wenn Ihr Arbeitgeber oder Sie weiterhin Beiträge einzahlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beitrag Ihren späteren Anspruch auf Rente erhöht.
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Bei dem Betrag unter Block C. gehen wir davon aus, dass Ihr Arbeitgeber oder Sie bis zum Renteneintritt weiterhin Beiträge einzahlen. Als Beitrag wird ein im Auskunftsjahr ermittelter Durchschnittsbeitrag angesetzt. Dabei berechnen wir die Rente mit einer garantierten Verzinsung.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Weil Sie aufgrund der uns gemeldeten Beschäftigungszeiten im Dachdeckerhandwerk Ansprüche erworben haben. Dadurch kann sich bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen eine lebenslange Altersrente und gegebenenfalls eine Erwerbsminderungs- und Unfallrente ergeben.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Da Sie mehrere Anrechte bei SOKA-DACH haben, erhalten Sie pro Anrecht (Tarif) eine Renteninformation. Um welchen Tarif es sich handelt, könne Sie dem Betreff entnehmen.
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Wenn auf dem Anschreiben nur Block A. und B. ersichtlich sind, hatten Sie im Auskunftsjahr keine Beitragszahlungen. Deshalb gibt es hierzu keine Hochrechnung.
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Weil Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung einzahlt. Geregelt ist das in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.
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Renteninformation zur Tariflichen Zusatz-Rente

Sie haben von uns eine Renteninformation zur Tariflichen Zusatz-Rente erhalten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Grundsätzlich zahlen wir Renten aus. Unter bestimmten Voraussetzungen hat SOKA-DACH das einseitige Recht, die Rente einmalig abzufinden.
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Immer der 31.12. des Vorjahres.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Unter Punkt A. der Renteninformation können Sie das bis zum Stichtag gebildete Deckungskapital sowie die angesparten/erzielten Überschüsse sehen.
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Die Höhe Ihrer dort ausgewiesenen Jahresrente ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Die Renteninformation weist die aktuell erreichte Anwartschaft aus. Die Rente steigt, wenn Ihr Arbeitgeber oder Sie weiterhin Beiträge einzahlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beitrag Ihren späteren Anspruch auf Rente erhöht.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Bei dem Betrag unter Block C. gehen wir davon aus, dass Ihr Arbeitgeber oder Sie bis zum Renteneintritt weiterhin Beiträge einzahlen. Als Beitrag wird ein im Auskunftsjahr ermittelter Durchschnittsbeitrag angesetzt. Dabei berechnen wir die Rente mit einer garantierten Verzinsung.
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Weil Sie aufgrund der uns gemeldeten Beschäftigungszeiten im Dachdeckerhandwerk Ansprüche erworben haben. Dadurch kann sich bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen eine lebenslange Altersrente und gegebenenfalls eine Erwerbsminderungs- und Unfallrente ergeben.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Da Sie mehrere Anrechte bei SOKA-DACH haben, erhalten Sie pro Anrecht (Tarif) eine Renteninformation. Um welchen Tarif es sich handelt, könne Sie dem Betreff entnehmen.
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Wenn auf dem Anschreiben nur Block A. und B. ersichtlich sind, hatten Sie im Auskunftsjahr keine Beitragszahlungen. Deshalb gibt es hierzu keine Hochrechnung.
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Renteninformation zur Tariflichen Zusatz-Rente Plus

Sie haben von uns eine Renteninformation zur Tariflichen Zusatz-Rente Plus erhalten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Renteninformation zur Rentenbeihilfe

Sie haben von uns eine Renteninformation zur Rentenbeihilfe erhalten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Grundsätzlich zahlen wir Renten aus. Unter bestimmten Voraussetzungen hat SOKA-DACH das einseitige Recht, die Rente einmalig abzufinden.
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Sobald Sie eine gesetzliche Altersrente beziehen, können Sie Ihre Rente beantragen. Rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen gerne einen Antrag zu.
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Immer der 31.12. des Vorjahres.
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Weil Sie aufgrund der uns gemeldeten Beschäftigungszeiten im Dachdeckerhandwerk Ansprüche erworben haben. Dadurch kann sich bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen eine lebenslange Altersrente und gegebenenfalls eine Erwerbsminderungs- und Unfallrente ergeben.
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Weil Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung einzahlt. Geregelt ist das in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.
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Wenn Sie u. a. folgende Rentenarten beziehen, können Sie einen Antrag stellen:

- Altersrente
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (früher: Berufsunfähigkeitsrente)
- Rente wegen voller Erwerbsminderung (früher: Erwerbsunfähigkeitsrente)
- Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %

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Wichtige meldung

Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026

Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

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