Tarifliche Zusatz-Rente
Das sind die Vorteile der tariflichen Zusatz-Rente:
- Sie ist ein wichtiger Teil Ihrer Altersvorsorge.
- Man kann die Zusatz-Rente anstelle der vermögenswirksamen Leistungen wählen.
- Wenn Sie sterben, bekommt auch Ihre Familie Geld.
Die Zusatz-Rente
gilt für alle Dachdecker-Betriebe, die in der SOKA-DACH sind.
In diesen Betrieben gilt die Zusatz-Rente für:
- Alle Auszubildenden.
- Alle Dachdecker, die sozialversicherungs-pflichtig sind.
- Alle kaufmännischen Angestellten, die sozialversicherungs-pflichtig sind.
- Alle technischen Angestellten, die sozialversicherungs-pflichtig sind.
Das steht im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Infos für Arbeitnehmer
So hoch sind die monatlichen Beiträge für die Zusatz-Rente:
Von den Beiträgen werden keine Steuern oder andere Abgaben abgezogen.
Deshalb sind die Beiträge fast 30 % mehr
als bei den vermögenswirksamen Leistungen.
So hoch sind die monatlichen Beiträge:
- Für Arbeitnehmer und Angestellte zahlt der Arbeitgeber monatlich 33,23 €.
- Für Auszubildende zahlt der Arbeitgeber monatlich 17,38 € ein.
Weitere Vorteile:
- Jeder Beitrag erhöht Ihre Rente.
- Ihr Geld ist bei uns sehr sicher, weil wir strenge Vorschriften befolgen.
- Sie müssen keine Gebühr für einen Vermittler bezahlen.
- Sie haben Ihr eigenes Renten-Konto.
- Das gesparte Geld ist vor Hartz-IV sicher.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer hier.
Sie haben ein Recht auf eine Zusatz-Rente:
Sprechen Sie deshalb gleich morgen mit Ihrem Arbeitgeber.
Wie Sie Leistungen beantragen können
Infos für Arbeitnehmer
Die Beihilfe zur Altersrente bezahlt SOKA-DACH auf jeden Fall.
Das ist Ihr Recht laut Tarifvertrag.
Die Beihilfen bezahlen die Arbeitgeber.
Manchmal zahlt SOKA-DACH auch noch diese Beihilfen:
- Die Beihilfe bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig ist: Wenn Sie berufsunfähig sind, können Sie vielleicht noch in einem anderen Beruf arbeiten. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, können Sie nicht mehr arbeiten.
- Die Beihilfe bei Erwerbsminderung von mindestens 50 %.
Bei Erwerbsminderung bekommen Sie Leistungen
von der gesetzlichen Unfall-Versicherung. - Sterbegeld.
Das müssen Sie tun, um die Beihilfen zu bekommen:Schicken Sie uns eine Kopie von ihrem Altersrenten-Bescheid.Für Sterbegeld muss Ihre Familie eine Kopie von der Sterbeurkunde schicken.SOKA-DACH prüft, welche Beihilfen Sie bekommen können.Wir melden uns bei Ihnen.Wir sagen dann Bescheid, welche Nachweise wir noch brauchen .
Weitere Infos finden Sie in dem Flyer Rentenbeihilfe.
Wer gemäß Arbeitslosengeld II (Hartz IV) genügend Vermögen hat, um für sich und seine Angehörigen zu sorgen, muss zunächst dieses Vermögen für seinen Lebensunterhalt weitestgehend aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Zu diesem Vermögen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenversicherungen gehören, die dann gekündigt werden müssten, um mit der ausgezahlten Summe den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Altersvorsorgeprodukte im Dachdeckerhandwerk gehören nicht zu diesem verwertbaren Vermögen, da eine Verwendung vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist. Das angesparte Vermögen ist also sicher. Es wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) nicht berücksichtigt.
Im Fall einer Ehescheidung kommt es zu einem Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich wird bei der Ehescheidung automatisch von Amts wegen durch das Familiengericht durchgeführt, ohne dass er ausdrücklich beantragt werden muss. Wenn ein Ehepartner die Scheidung einreicht, leitet das Familiengericht den Versorgungsausgleich ein, indem es die Ehepartner zur Auskunft über alle bestehenden Altersversorgungen auffordert. Beide Ehepartner sind gesetzlich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft verpflichtet. Nach Eingang der Auskünfte holen die Familiengerichte bei den beteiligten Versorgungsträgern Auskünfte über die Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte ein. Die maßgeblichen Werte werden dem Gericht in einem Auskunftsbogen mitgeteilt. Ebenso gibt der Versorgungsträger an, ob eine interne oder externe Teilung des Anrechts vorgesehen ist. Sofern ein auszugleichendes Anrecht besteht, wird dieses unter den Ehepartnern geteilt. Teilt man ein auszugleichendes Anrecht innerhalb eines Versorgungssystems, spricht man von einer internen Teilung. Wird ein Anrecht in ein anderes Versorgungssystem transferiert, spricht man von einer externen Teilung. Im vorliegendem Anrecht kommt es zu einem Wertausgleich bei der Scheidung durch externe Teilung. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann einen Zielversorger benennen. Wurde kein Zielversorger gewählt, dient die Versorgungsausgleichskasse als Auffanglösung zur Begründung des zu teilenden Anrechts.
Sobald Ihnen der Altersrentenbescheid vorliegt, können Sie einen Antrag stellen (dies kann formlos geschehen). Wie das geht, erklärt unser Video zu diesem Thema. Wir schicken Ihnen das Antragsformular gerne zu. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte zusammen mit folgenden Unterlagen bei uns ein:
- Seite 1-3 Ihres Rentenbescheides
- falls Kinder vorhanden sind, benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde eines Ihrer Kinder
Steuerliche Behandlung
Renten- und Kapitalzahlungen, die auf nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beiträgen beruhen, sind vom Leistungsempfänger in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Andernfalls erfolgt nur die Besteuerung des Ertragsanteils oder der rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen.
Kranken- und Pflegeversicherungspflicht
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind als Versorgungsbezug kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht entfällt, sofern eine bestimmte Rentenhöhe bzw. Einmalzahlung nicht überschritten wird.
Ist der Leistungsempfänger privat kranken- und pflegeversichert, besteht keine gesetzliche Beitragspflicht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Infos für Arbeitgeber
Immer weniger Menschen möchten Dachdecker werden.
Mit der Zusatz-Rente begeistern Sie Menschen
für Ihren Betrieb und für den Beruf des Dachdeckers.
Schließen Sie deshalb eine Zusatz-Rente für Ihre Arbeitnehmer ab!
Das sind die Vorteile:
- Arbeitnehmer bleiben in Ihrem Betrieb.
- Sie sparen Lohn-Nebenkosten.
Unterstützen Sie deshalb Ihre Mitarbeiter bei der Optimierung der persönlichen Altersvorsorge.
Das müssen Sie tun, um die Zusatz-Rente zu beantragen:
Laden Sie sich das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus.
Füllen sie das Formular aus und unterschreiben und stempeln Sie es.
Lassen Sie auch Ihren Arbeitnehmer unterschreiben.
Das Formular hat 3 Seiten.
- Seite 1 schicken Sie bitte an SOKA-DACH.
- Seite 2 ist für Sie.
- Seite 3 ist für Ihren Arbeitnehmer.
Diese Papiere schicken wir Ihnen dann zu:
- Den Versicherungsschein von Ihrem Arbeitnehmer.
- Die Bedingungen von der Zusatz-Rentenversicherung.
So bezahlen Sie die Zusatz-Rente:
Am einfachsten ist es, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten.
Dann ziehen wir das Geld automatisch von Ihrem Konto ab.
Das machen wir immer am 15. von jedem Monat.
Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat online anfordern.
Füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie es uns unterschrieben per Fax oder per Post.
Sie können die Beiträge für die Zusatz-Rente auch jeden Monat überweisen.
Dann müssen Sie immer bis zum 15. bezahlen.
Das sind die Bank-Daten:
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
IBAN: DE79 5005 0000 0048 5750 13
BIC: HELADEFF
So hoch ist Ihre Zusatz-Rente
Je länger Sie einzahlen, umso höher ist Ihre Zusatz-Rente.
In der Tabelle unten finden Sie eine Beispielrechnung.
Die Beispielrechnung ist für einen Mann.
Der Mann ist kein Auszubildender.
Der monatliche Beitrag ist 33,23 €.
Der Mann hat eine Hinterbliebenen-Versicherung.
Das heißt: Wenn der Mann stirbt,
zahlt die Hinterbliebenen-Versicherung der Familie Geld.
Der Mann geht mit 67 Jahren in Rente.
Wieviel Zusatz-Rente der Mann bekommt,
hängt davon ab, wann er den Vertrag über die Zusatz-Rente abschließt:
| Alter, mit dem der Mann die Zusatz-Rente abschließt | Zusatz-Rente pro Jahr | Zusatz-Rente pro Monat |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 2.816,61 € | 234,73 € |
| 30 Jahre | 1.817,44 € | 151,45 € |
| 40 Jahre | 1.092,11 € | 91,01 € |
Das ist wichtig:
Die Beispielrechnung zeigt, was Sie auf jeden Fall bekommen.
Es wird auf keinen Fall weniger.
Vielleicht bekommen Sie aber auch noch mehr:
Wir kaufen Aktien von einem Teil der Beiträge der Versicherten.
Wenn wir mit den Aktien Gewinn machen,
bekommen Sie einen Teil vom Gewinn.
Das steht im Gesetz.
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026
Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.



