Informationen zum Mindestlohn
Wie die Tarifvertragsparteien mitteilen, ändern sich ab 2020 die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Danach gelten folgende Werte.
ab 01.01.2020 ab 01.01.2021
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer 12,40 € 12,60 €
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer 13,60 € 14,10 €
Nicht erfasst werden:
- Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs,
- Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren,
- Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden,
- Gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird,
- Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung)
Die neuen Regelungen werden ab dem 01.02.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt. Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 14. August 2019 finden Sie unter https://soka-dach.de/service-hilfe/tarifvertraege/.
Wichtige Änderungen ab 01.01.2021
Bitte beachten Sie die wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel. Nähere Informationen finden Sie weiter unten unter Neuigkeiten in der Rubrik Mitteilungen und Termine.
Neugestaltung der Rentenbeihilfe
Bitte beachten Sie die wichtige Mitteilung zur Neugestaltung der Rentenbeihilfe. Nähere Informationen finden Sie weiter unten unter Neuigkeiten in der Rubrik Mitteilungen und Termine.