Änderung des Tarifvertrags zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im DDH und des Verfahrenstarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien haben die oben genannten Tarifverträge neu gefasst. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Änderungen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Verträgen, die wir unter Tarifverträge auf dieser Homepage bereitstellen.

TV Beschäftigungssicherung

Der Tarifvertrag wurde umbenannt und heißt nun Tarifvertrag zur Förderung … außerhalb der Winterperiode.

  • Ausfallgeld kann im Jahr 2020 zusätzlich für die Monate Juni bis September beantragt werden.
  • Das Ausfallgeld beträgt ab Juni 2020 75 % des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, beträgt das Ausfallgeld 75 % des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 %.
  • Die Ausfallstunden und das daraus resultierende Ausfallgeld sind in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers gesondert auszuweisen.
  • Die Beantragung erfolgt über das Formular Bruttolohnsummenmeldung der SOKA-DACH, das entsprechend erweitert wurde.
  • Der Tarifvertrag ist am 01.06.2020 in Kraft getreten.

VTV

Der neu geregelte Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren enthält zahlreiche Änderungen, die sich auf verschiedene Bereiche bzw. bisherige Verfahren auswirken.

  • Die Beschäftigungsnachweiskarten fallen ab dem 1. Mai 2020 weg.
  • Über die gemeldeten Beschäftigungszeiten im Dachdeckerhandwerk und den gemeldeten Bruttolohn werden die gewerblichen Arbeitnehmer direkt von SOKA-DACH informiert.
  • Über die Höhe des Stundenlohns für das Urlaubsentgelt eines Kalenderjahres werden die Arbeitgeber per Schreiben von SOKA-DACH informiert. Wird eine Korrektur und damit eine Neuberechnung dieses Stundenlohns notwendig, verschickt die Kasse einen entsprechenden Änderungsbescheid.
  • Die Durchschläge für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer des Erstattungsantrags Teil eines 13. Monatseinkommens (13. ME) entfallen. Über den Anspruch 13. ME und die individuelle betriebliche Altersvorsorge (Altersvorsorgekonto) werden die Arbeitnehmer von SOKA-DACH informiert.
  • Das Formular für die Bruttolohnsummenmeldung wurde erweitert. Anzugeben sind ab sofort der gültige Stundenlohn und im Falle der Beantragung von Ausfallgeld die Anzahl der witterungsbedingten Ausfallstunden. Bezieht der Arbeitnehmer Akkordlohn, ist dies bei der Beantragung von Ausfallgeld unbedingt zu vermerken.

Bei dem von SOKA-DACH zur Verfügung gestellten Formular für die monatliche Bruttolohnsummenmeldung wurden die oben genannten Änderungen bereits berücksichtigt. Falls Sie dieses Formular nicht verwenden, beachten Sie bitte die entsprechende Anpassung Ihrer Meldung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die monatlichen Meldungen über die von uns angebotenen Online-Verfahren einzureichen und dabei Ausfallgeld zu beantragen.

Antworten auf häufige Fragen (FAQs) finden Sie unter Fragen und Antworten.

Wichtige meldung

Beginn der Sommerarbeitszeit 2024

Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…

Weiterlesen
Alle Nachrichten