Das Verfahren zur Erteilung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des TV-Mindestlohn ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossen.
Die Verordnung tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Entsprechenden Auszug aus dem Bundesanzeiger haben wir zur Verfügung gestellt.