Wichtige Änderungen bei der Bruttolohnsummenmeldung und für die Berechnung sowie Beantragung von Ausfallgeld

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben sich auf Neuerungen des Tarifvertrages über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV) geeinigt. Daraus ergibt sich die Meldepflicht des gültigen Stundenlohns ab dem Monat Juni 2020. Die von SOKA-DACH bereitgestellten Meldungsformulare wurden entsprechend angepasst. Wir bitten Sie daher, ausschließlich die von uns ab dem Monat Juni 2020 zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Sie finden ein Muster der Meldung zum Downloaden auch unter folgendem Link: www.soka-dach.de/service-hilfe/downloads/.

Da es sich bei den Angaben zum gültigen Stundenlohn um tarifvertragliche Vorgaben handelt, sind wir verpflichtet, diese Daten zu erheben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei Nichtangabe der erforderlichen Daten künftig die uns eingereichten Bruttolohnsummenmeldungen nicht mehr akzeptieren können.

Weiterhin bitten wir um Beachtung der tarifvertraglichen Neuerungen zur Beantragung und Berechnung des Ausfallgeldes (TV Beschäftigungssicherung). Hiernach erfolgt die Beantragung von witterungsbedingten Ausfallstunden ab Juni 2020 nur noch über die Bruttolohnsummenmeldung. Neu ist auch, dass das Ausfallgeld ab Juni 75 % des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns beträgt. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, beträgt das Ausfallgeld 75 % des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 %.

Antworten auf häufige Fragen (FAQs) finden Sie unter Fragen und Antworten.

Wichtige meldung

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