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Neuregelung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung – Beantragung von Ausfallgeld ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November möglich

Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben eine Änderung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung beschlossen. Ausfallgeld kann ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November beantragt werden. Berechnungsbasis für das Ausfallgeld ist seit Juni 2020 der im jeweiligen Anspruchsmonat gültige Stundenlohn. Die Anzahl der Stunden, für die Ausfallgeld beantragt werden kann, ist unverändert. Es sind 53 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.
Bitte beachten Sie hierzu auch unser neues Video Ausfallgeld.

Wichtige meldung

Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026

Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

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