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Wegfall der Durchschläge der Bruttolohnsummenmeldungen ab September 2019

Ab September 2019 erhalten Sie die Formulare für die Bruttolohnsummenmeldungen ohne Durchschlag. Das ist kein Fehler. Mit dem Wegfall des Durchschlags werden Ressourcen eingespart, was letztlich der Umwelt dient.
Bitte fertigen Sie sich eine Kopie an, sofern Sie einen Beleg für Ihre eigenen Unterlagen benötigen.

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Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

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