Wichtige Information! Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung

Als Zahlstelle von Versorgungsbezügen ist die SOKA-DACH verpflichtet, die gewährten Leistungen an die zuständigen Krankenkassen zu melden. Die Meldungen erfolgen auf elektronischem Wege über ein festgeschriebenes Verfahren.

Im Falle einer Beitragspflicht, welche von den Krankenkassen geprüft wird, besteht wiederum die Pflicht, diese an die zuständige Krankenkasse abzuführen.

Im Zuge der Änderung des Meldeverfahrens, erhielten wir nach Meldung der aktuellen Versorgungsbezüge eine Vielzahl von Korrekturmeldungen seitens der Krankenkassen. In einigen wenigen Fällen wurde uns die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung damit erstmalig angezeigt.

Leider war es uns nicht möglich, alle betroffenen Versicherten, vor der Auszahlung der Versorgungsbezüge Ende Juni, über die Beitragsabführung an die Krankenkasse zu Informieren. Dies hatte zu unserem Bedauern zur Folge, dass Versicherte zum Teil geringere Rentenleistungen erhalten haben, ohne über den genauen Grund informiert worden zu sein.

Wir sind derzeit dabei, die noch ausstehenden Informationen an die Betroffenen zu versenden und hoffen diesen Prozess zeitnah abschließen zu können.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Leistung haben, können Sie sich aber gerne schon jetzt telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns unter den Rufnummern:

0611 1601 -400 / -500

Wichtige meldung

Beginn der Sommerarbeitszeit 2024

Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…

Weiterlesen
Alle Nachrichten