Tarifliche Zusatz-Rente
Das sind die Vorteile der tariflichen Zusatz-Rente:
- Sie ist ein wichtiger Teil Ihrer Altersvorsorge.
- Man kann die Zusatz-Rente anstelle der vermögenswirksamen Leistungen wählen.
- Wenn Sie sterben, bekommt auch Ihre Familie Geld.
Allgemeine Informationen
SOKA-DACH zahlt allen Dachdeckern Beihilfen zur Rente.
Manchmal zahlt SOKA-DACH noch andere Beihilfen.
Nur 10 % der Dachdecker arbeiten noch wenn sie zwischen 60 und 65 Jahre alt sind.
Die meisten müssen schon vorher in Rente gehen.
Für jeden Monat, den ein Dachdecker früher in Rente geht,
gibt es 0,3 % weniger Rente.
Dachdecker bekommen im Durchschnitt nur 1000 € Rente.
Deshalb bezahlen wir Beihilfen.
Wie Sie Leistungen beantragen können
Infos für Arbeitnehmer
Die Beihilfe zur Altersrente bezahlt SOKA-DACH auf jeden Fall.
Das ist Ihr Recht laut Tarifvertrag.
Die Beihilfen bezahlen die Arbeitgeber.
Manchmal zahlt SOKA-DACH auch noch diese Beihilfen:
- Die Beihilfe bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig ist: Wenn Sie berufsunfähig sind, können Sie vielleicht noch in einem anderen Beruf arbeiten. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, können Sie nicht mehr arbeiten.
- Die Beihilfe bei Erwerbsminderung von mindestens 50 %.
Bei Erwerbsminderung bekommen Sie Leistungen
von der gesetzlichen Unfall-Versicherung. - Sterbegeld.
Das müssen Sie tun, um die Beihilfen zu bekommen:Schicken Sie uns eine Kopie von ihrem Altersrenten-Bescheid.Für Sterbegeld muss Ihre Familie eine Kopie von der Sterbeurkunde schicken.SOKA-DACH prüft, welche Beihilfen Sie bekommen können.Wir melden uns bei Ihnen.Wir sagen dann Bescheid, welche Nachweise wir noch brauchen .
Weitere Infos finden Sie in dem Flyer Rentenbeihilfe.
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026
Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.



