Informationen zum Mindestlohn
Wie die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks beschlossen haben, ändern sich ab 2022 die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Es gelten folgende Werte.
ab 01.01.2022 | ab 01.01.2023 | ||
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer | 13,00 € | 13,30 € | |
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer | 14,50 € | 14,80 € | |
bis 31.12.2020 | bis 31.12.2021 | ||
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer | 12,40 € | 12,60 € | |
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer | 13,60 € | 14,10 € |
Nicht erfasst werden:
- Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs
- Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren
- Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen beschäftigt werden
- gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird
- gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung)
Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 16. Juli 2021 finden Sie hier.
Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wichtige meldung
Senkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 01.10.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zugestimmt und senkt die…