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Mindestlohn

Informationen zum Mindestlohn

Wie die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks beschlossen haben, ändern sich ab 2026 die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Es gelten folgende Werte.
 

        ab 01.01.2026              ab 01.01.2027               ab 01.01.2028
    
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer              14,96 €              keine Erhöhung               keine Erhöhung
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer       16,60 €              17,10 €               17,60 €
    
        bis 31.12.2024              bis 31.12.2025 
    
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer       13,90 €              14,35 € 
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer       15,60 €              16,00 € 
    
        bis 01.01.2022              bis 01.01.2023 
    
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer       13,00 €              13,30 € 
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer       14,50 €              14,80 € 
    
    
    
    
    

Nicht erfasst werden:

  • Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs
  • Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren
  • Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen beschäftigt werden
  • gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird
  • gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung)

Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt zu Praktikanten, Schülern und Aushilfen.

Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 02. Oktober 2025 finden Sie hier.

Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

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