Mindestlohn

Informationen zum Mindestlohn

Wie die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks beschlossen haben, ändern sich ab 2022 die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Es gelten folgende Werte.

        ab 01.01.2022      ab 01.01.2023 
    
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer        13,00 €      13,30 € 
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer          14,50 €      14,80 € 
    
       bis 31.12.2020      bis 31.12.2021 
    
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer      12,40 €      12,60 € 
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer                                     13,60 €      14,10 €

 

Nicht erfasst werden:

  • Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs
  • Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren
  • Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen beschäftigt werden
  • gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird
  • gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung)

Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 16. Juli 2021 finden Sie hier.

Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wichtige meldung

Senkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 01.10.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zugestimmt und senkt die…

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