Allgemein
SOKA-DACH erbringt auf der Grundlage von Tarifverträgen eine Vielzahl von Leistungen für Betriebe und Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk.
Das Spektrum reicht von der Beschäftigungssicherung außerhalb der Winterperiode über die Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk, die Gewährung des Teiles eines 13. Monatseinkommens bis hin zu spezifischen Leistungen zur Altersvorsorge.
Finanziert werden diese Leistungen durch tarifvertraglich festgelegte Beitragszahlungen, die von den Dachdeckerbetrieben monatlich an SOKA-DACH abgeführt werden.
Den monatlichen Sozialkassenbeitrag, der sich prozentual aus der Bruttolohnsumme des Betriebes ergibt, finden Sie auf unserer Webseite SOKA-DACH-Beitrag.
Die Winterbeschäftigungsumlage, die durch SOKA-DACH im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingezogen und an die Agentur weitergeleitet wird, errechnet sich ebenfalls aus der gemeldeten Bruttolohnsumme.
Bruttolohnsummenmeldung
In der Bruttolohnsummenmeldung sind folgende Daten Ihrer meldepflichtigen Arbeitnehmer anzugeben:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und Geschlecht,
- Sozialversicherungsnummer,
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID),
- aktuelle Anschrift (Hauptwohnsitz),
- Beschäftigungsbeginn,
- abgerechnete lohn- bzw. lohnersatzzahlungspflichtige Stunden,
- lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn,
- gültiger Stundenlohn,
- Anzahl witterungsbedingter Ausfallstunden in den Monaten, für die Ausfallgeld beantragt werden kann, und ggfs. Bestätigung von Akkordlohn, falls der Arbeitnehmer Leistungslohn bezogen hätte,
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das Austrittsdatum und optional des Grund des Ausscheidens
- Aushilfen sind ebenfalls abzumelden, wenn sie vorübergehend nicht beschäftigt werden,
- Angaben zum Arbeitszeitkonto (Stunden und Bruttobetrag), falls vorhanden.
Die Meldung ist jeweils zum 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats bei SOKA-DACH einzureichen.
Der sich aus der Meldung ergebende Zahlbetrag (Sozialkassenbeitrag zuzüglich Winterbeschäftigungsumlage) ist am 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig.
Wir bitten Sie, die Abgabe- und Zahlungstermine unbedingt einzuhalten, denn nur bei fristgerechter Zahlung der Beiträge entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Weitere Informationen zur Bruttolohnsummenmeldung finden Sie in unserem Merkblatt zum Beitragseinzugsverfahren und dem Merkblatt Was gehört zum beitragspflichtigen Bruttolohn? - April 2025.
Nein, Auszubildende dürfen nicht gemeldet werden. Während der Lehre steht die Ausbildung und nicht die praktische Tätigkeit im Vordergrund. Auszubildende zählen nicht zu den gewerblichen Arbeitnehmern. Sie sind weder melde- noch beitragspflichtig.
Dass ein Lehrverhältnis besteht, erfährt SOKA-DACH von der überbetrieblichen Ausbildungsstätte, die die Kosten ihrer Kurse mit uns abrechnet.
Meister dürfen nur dann gemeldet werden, wenn sie überwiegend im gewerblichen Bereich tätig sind, d. h. in mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit gewerbliche Arbeiten ausführen.
Sind sie überwiegend im kaufmännischen Bereich beschäftigt, dürfen sie nicht gemeldet werden.
Die nachfolgende Übersicht, die wir unter Downloads bereitstellen, gibt Auskunft über die wesentlichen Leistungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmer, die zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehören:
Übersicht “Beitragspflichtiger Bruttolohn”
Beitragspflichtige Arbeitnehmer sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, Aushilfen, Reinigungskräfte und Lageristen. Nicht erfasst sind Auszubildende sowie kaufmännische und technische Angestellte.
Es stehen Ihnen folgende Optionen für die elektronische Meldung zur Verfügung:
1. Das Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH
Meldedaten und Korrekturen von bereits im Portal abgegebenen Meldungen können einfach und schnell direkt im Meldeportal - ohne zusätzliche Software - erfasst und übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung für das Onlinemeldeverfahren auf unserer Webseite.
2. Der Upload-Service
Übermitteln einer CSV-Datei über unseren SSL-gesicherten Upload-Service. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Lohnabrechnungssoftware edlohn, SAGE HR, SBS oder SORT etc.
3. Die Datenübermittlung via Lohnabrechnungssoftware
Übermitteln der Meldedaten über das Rechenzentrum Ihres Lohndienstleisters. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Lohnabrechnungsoftware ADDISON, AGENDA, BRZ, DATEV, GELBING, M-SOFT oder QUICK-LOHN
Weitere Informationen zu den einzelenen Meldeverfahren finden Sie hier: Online melden
Elektronische Bruttolohnsummenmeldung
Für die elektronische Übermittlung stehen Ihnen derzeit folgende Meldeverfahren zur Auswahl:
Datenübermittlung via Lohnabrechnungssoftware
Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via ADDISON, AGENDA, BRZ, DATEV, GELBING/ABACUS, KDV (KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH) oder QUICK-LOHN erzeugt, können Ihre Bruttolohnsummenmeldungen aus dem jeweiligen Lohnabrechnungsprogramm heraus bequem und sicher elektronisch an uns übermittelt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohndienstleister oder Steuerberater an.
Upload-Service
Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via ADDISON/SBS Lohn (Wolters Kluwer), BauSU (Bau-Software Unternehmen GMBH), CSS (CSS AG), edlohn (eurodata), GDI (GDI Software), LohnAs (PAYCHEX), PCAS (Helmerich-PCAS Software & Service GmbH), SAGE HR (Sage), STOTAX (STOTax GmbH & Co. KG) oder UNI-BAULOHN (UNI-Electronic) erzeugt, können Sie die von Ihrem Lohnabrechnungsprogramm automatisch als CSV-Datei generierte Bruttolohnsummenmeldung über unseren SSL-gesicherten Upload-Service an uns übertragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich unveränderte CSV-Dateien angenommen werden können.
Für die Übermittlung benötigen Sie lediglich Ihre sechsstellige Betriebskontonummer, die einstellige Prüfziffer und Ihre gültige E-Mail-Adresse, an die wir eine Übertragungsbestätigung versenden können. Den Upload-Service finden Sie auf unserer Homepage unter Upload-Service. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohnsoftwareanbieter oder Steuerberater an.
Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH
Sie nutzen keine der oben genannten Programme und Verfahren? Dann können Sie im Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH Ihre Meldungen online ausfüllen und sicher an uns übermitteln. Darüber hinaus können Sie die über das Portal abgegebenen Meldungen jederzeit berichtigen sowie Ihre Betriebsdaten und die Daten Ihrer Arbeitnehmer aktualisieren.
Für die Nutzung von meineSOKA-DACH - der von uns empfohlene Meldweg - benötigen Sie keine zusätzliche Software. Sie müssen sich lediglich registrieren und können nach Erhalt der Zugangsdaten Ihre Bruttolohsummenmeldungen direkt bearbeiten. Auf Basis Ihrer bisherigen Meldedaten vorbereitete Meldungen stellen wir Ihnen im Portal bereit.
Weitere Informationen zur Registrierung sowie hilfreiche Erklärvideos zum Handling des Onlinemeldeportals finden Sie auf unserer Homepage unter soka-dach.de/service-hilfe/online-melden/.
Die nachfolgende Übersicht, die wir unter Downloads bereitstellen, gibt Auskunft über die wesentlichen Leistungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmer, die zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehören:
Übersicht “Beitragspflichtiger Bruttolohn”
Beitragspflichtige Arbeitnehmer sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, Aushilfen, Reinigungskräfte und Lageristen. Nicht erfasst sind Auszubildende sowie kaufmännische und technische Angestellte.
Downloads
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026
Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

