SOKA-DACH-Beitrag

Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage

Ab dem Meldemonat März 2025 gilt ein bundesweit einheitlicher Sozialkassenbeitrag.

Berufsbildung2,00 %
Zusatzversorgung3,20 %
Teil eines 13. Monatseinkommens6,20 %
Insolvenzsicherung0,00 %
Beschäftigungssicherung1,00 %
Sozialkassenbeitrag12,40 %
zzgl. Winterbeschäftigungsumlage1,60 %
Gesamtbeitrag14,00 %

 

Bis einschließlich des Meldemonats Februar 2025 gelten die unten genannten Beitragssätze.

 WestOst
Berufsbildung2,00 %2,00 %
Zusatzversorgung3,20 %3,20 %
Teil eines 13. Monatseinkommens6,20 %5,85 %
Insolvenzsicherung0,00 %0,00 %
Beschäftigungssicherung1,00 %1,00 %
Sozialkassenbeitrag12,40 %12,05 %

zzgl. Winterbeschäftigungsumlage
bis einschließlich September 2023

ab Oktober 2023


2,00 %

1,60 %


2,00 %

1,60 %

Gesamtbeitrag bis einschließlich September 2023

Gesamtbeitrag ab Oktober 2023

14,40 %

14,00 %

14,05 %

13,65 %

Sozialkassenbeitrag

Der Betrieb hat für die tarifvertraglichen Leistungen der Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks einen Gesamtbeitrag der Bruttolohnsumme aller vom Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer an die Kasse (Einzugsstelle) abzuführen.

Der monatlich abzuführende Sozialkassenbeitrag beträgt seit Januar 2021 in den alten Bundesländern 12,40 % und in den neuen Bundesländern 12,05 % der gemeldeten Bruttolohnsumme.

Hinweis zur Abgabe der Beitragsmeldung

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Abgabe der Beitragsmeldung auch dann verpflichtet sind, wenn im Meldemonat keine Arbeitnehmer beschäftigt werden bzw. wenn aus sonstigen Gründen keine Bruttolohnsumme angefallen ist. In diesen Fällen ist der Bruttolohn in der Beitragsmeldung mit 0,00 € anzugeben.

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Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab dem 01.03.2025

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz, Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens und Änderung im Verfahrenstarifvertrag

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