Aktuelle Beitragssätze
Die Beitragssätze zu den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks stellen sich seit dem Meldemonat Januar 2021 wie folgt dar:
West | Ost | |
---|---|---|
Berufsbildung | 2,00 % | 2,00 % |
Zusatzversorgung | 3,20 % | 3,20 % |
Teil eines 13. Monatseinkommens | 6,20 % | 5,85 % |
Insolvenzsicherung | 0,00 % | 0,00 % |
Beschäftigungssicherung | 1,00 % | 1,00 % |
Sozialkassenbeitrag | 12,40 % | 12,05 % |
zzgl. Winterbeschäftigungsumlage ab Oktober 2023 |
1,60 % |
1,60 % |
Gesamtbeitrag bis einschließlich September 2023 Gesamtbeitrag ab Oktober 2023 | 14,40 % 14,00 % | 14,05 % 13,65 % |
Sozialkassenbeitrag
Der Betrieb hat für die tarifvertraglichen Leistungen der Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks einen Gesamtbeitrag der Bruttolohnsumme aller vom Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer an die Kasse (Einzugsstelle) abzuführen.
Der monatlich abzuführende Sozialkassenbeitrag beträgt seit Januar 2021 in den alten Bundesländern 12,40 % und in den neuen Bundesländern 12,05 % der gemeldeten Bruttolohnsumme.
Hinweis zur Abgabe der Beitragsmeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Abgabe der Beitragsmeldung auch dann verpflichtet sind, wenn im Meldemonat keine Arbeitnehmer beschäftigt werden bzw. wenn aus sonstigen Gründen keine Bruttolohnsumme angefallen ist. In diesen Fällen ist der Bruttolohn in der Beitragsmeldung mit 0,00 € anzugeben.
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Beginn der Winterarbeitszeit 2023/2024
Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des darauffolgenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, also die…