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Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH

Wenn Sie die monatlichen Beitragsmeldungen nicht mehr auf dem Postweg, sondern ohne Portokosten bequem online über das Portal meineSOKA-DACH einreichen möchten, ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Klicken Sie hierfür bitte auf den blau unterlegten Button meineSOKA-DACH (unten) oder das oben stehende Bild. Sie werden anschließend zum Meldeportal weitergeleitet. Dort klicken Sie bitte auf meineSOKA-DACH (oben rechts).

Nach erfolgreicher Registrierung wird für Sie ein Onlinekonto eingerichtet und Sie erhalten von uns die für die Anmeldung erforderlichen Zugangsdaten per Briefpost zugesandt.

Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen, können Sie sich im Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH  über den Button meineSOKA-DACH anmelden und Ihre Beitragsmeldungen online an uns übermitteln.

Hilfe bei der Anmeldung, Registrierung oder der Nutzung des Portals und Antworten zu häufigen Fragen finden Sie in unseren Erklärvideos und in den FAQ (unten).

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Hier finden Sie unsere

Upload-Service

Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via edlohn (eurodata), SAGE HR (Sage), ADDISON/SBS Lohn (Wolters Kluwer) oder SORT erzeugt, können Sie die von Ihrem Lohnabrechnungsprogramm automatisch als CSV-Datei generierte Bruttolohnsummenmeldung über unseren SSL-gesicherten Upload-Service an uns übertragen.

Für die Übertragung benötigen Sie lediglich Ihre sechsstellige Betriebskontonummer, die einstellige Prüfziffer und Ihre gültige E-Mail-Adresse, an die wir eine Übertragungsbestätigung versenden können. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohnsoftwareanbieter oder Steuerberater an.

Darüber hinaus können Sie den Service für die sichere Dokumentenübermittlung nutzen; es können Dateien im Format pdf hochgeladen werden.

Upload-Service

Datenübermittlung via Lohnabrechnungssoftware

Werden die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer via ADDISON, AGENDA, BRZ, DATEV, GELBING/ABACUS oder QUICK-LOHN erzeugt, können Ihre Bruttolohnsummenmeldungen aus dem jeweiligen Lohnabrechnungsprogramm heraus bequem und sicher elektronisch an uns übermittelt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Lohndienstleister oder Steuerberater an.

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Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…

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