Beginn der Sommerarbeitszeit 2023

Haben Sie schon daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche gilt?

In Jahr 2023 fällt der Beginn der Sommerarbeitszeit auf den 01.05. und das Ende auf den 03.12. Von der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis einschließlich der 17. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Winterarbeitszeit (37,5-Stunden-Woche).

Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.

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Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab dem 01.03.2025

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz, Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens und Änderung im Verfahrenstarifvertrag

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