In Jahr 2023 fällt der Beginn der Sommerarbeitszeit auf den 01.05. und das Ende auf den 03.12. Von der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis einschließlich der 17. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Winterarbeitszeit (37,5-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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