Rentenbeihilfe
- Beihilfe zum Altersruhegeld
- Beihilfe bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Beihilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Sterbegeld
Allgemein
SOKA-DACH gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks Beihilfen zu den Leistungen der Arbeiterrentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Sterbegeld gezahlt.
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Die Regelung im Tarifvertrag
Zur Abwicklung der Ansprüche auf Beihilfen zum Altersruhegeld, zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zur Unfallrente oder auf Gewährung eines Sterbegeldes ist ein Antrag schriftlich bei SOKA-DACH einzureichen.

Arbeitgeber-Info
Leistungsansprüche Ihrer Mitarbeiter können mit einer Kopie des Rentenbescheides beantragt werden.
Hinterbliebene können Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Rentenbeihilfe.
Arbeitnehmer-Info
Kaum ein Dachdecker erreicht den vom Gesetzgeber vorgesehenen Renteneintritt.
Lediglich 10 % arbeiten noch zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Viele müssen schon vorher Rentenleistungen in Anspruch nehmen. Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen müssen, bedeutet für Sie einen Rentenabschlag von 0,3 %.
Die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Dachdecker liegt derzeit bei knapp über 1.000 €.
SOKA-DACH leistet folgende Beihilfen:
- Beihilfe zum Altersruhegeld
- Beihilfe zur Erwerbsminderungsrente (wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit)
- Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung (bei Erwerbsminderung von mindestens 50 %)
- Sterbegeld (Hinterbliebene können Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen)
Alle diese Leistungen sind übrigens zu 100 % arbeitgeberfinanziert und Teil Ihres tariflichen Anspruches.
Leistungsansprüche können nur mit einem Rentenbescheid (Kopie) geltend gemacht werden. Nach Prüfung der Leistungspflicht setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung.
Wichtig: Wenn Leistungspflicht besteht, benötigen wir u. a. den Versicherungsverlauf der deutschen Rentenversicherung, Ihre Beschäftigungsnachweiskarten und ggf. auch die Ausbildungsnachweiskarte.
Prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen stets auf Vollständigkeit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Rentenbeihilfe.

Rentenbeihilfe
Damit Sie einen Überblick über Ihre Wartezeiten haben, können Sie sich einen Beruflichen Lebenslauf anfordern und die Daten mit Ihren Aufzeichnungen vergleichen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte wieder mit uns in Verbindung.
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SOKA-DACH bleibt am 09.06.2023 geschlossen
Am Freitag, 09.06.2023, bleibt unser Haus geschlossen. Ab dem 12.06.2023 sind wir wieder gerne persönlich für Sie da.
Ihre SOKA-DACH