Rentenbeihilfe

  • Beihilfe zum Altersruhegeld
  • Beihilfe bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Beihilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Sterbegeld

Allgemein

SOKA-DACH gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks Beihilfen zu den Leistungen der Arbeiterrentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Sterbegeld gezahlt.

Schon gewusst? Diese Seite können Sie sich auch in
Einfacher Sprache anzeigen lassen.

Zu Einfacher Sprache wechseln.

Die Regelung im Tarifvertrag

Zur Abwicklung der Ansprüche auf Beihilfen zum Altersruhegeld, zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zur Unfallrente oder auf Gewährung eines Sterbegeldes ist ein Antrag schriftlich bei SOKA-DACH einzureichen.

Arbeitgeber-Info

Leistungsansprüche Ihrer Mitarbeiter können mit einer Kopie des Rentenbescheides beantragt werden.

Hinterbliebene können Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Rentenbeihilfe.

Arbeitnehmer-Info

Kaum ein Dachdecker erreicht den vom Gesetzgeber vorgesehenen Renteneintritt.

Lediglich 10 % arbeiten noch zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Viele müssen schon vorher Rentenleistungen in Anspruch nehmen. Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen müssen, bedeutet für Sie einen Rentenabschlag von 0,3 %.

Die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Dachdecker liegt derzeit bei knapp über 1.000 €.

SOKA-DACH leistet folgende Beihilfen:

  • Beihilfe zum Altersruhegeld
  • Beihilfe zur Erwerbsminderungsrente (wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit)
  • Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung  (bei Erwerbsminderung von mindestens 50 %)
  • Sterbegeld (Hinterbliebene können Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen)

Alle diese Leistungen sind übrigens zu 100 % arbeitgeberfinanziert und Teil Ihres tariflichen Anspruches.

Leistungsansprüche können nur mit einem Rentenbescheid (Kopie) geltend gemacht werden. Nach Prüfung der Leistungspflicht setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Rentenbeihilfe.

Wie Sie Leistungen beantragen können

Ihre Antragstellung beginnt mit der Zusendung des Rentenbescheids

Mögliche Leistungen aus der Rentenbeihilfe werden nur auf Ihren Antrag hin gewährt. Da wir nicht wissen können, ab wann Sie eine Rente erhalten, müssen Sie aktiv werden und uns dies mitteilen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können jederzeit formlos einen Antrag auf Rentenbeihilfe stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns der Rentenbescheid über den Erhalt einer Altersrente oder einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht wird. Erhalten Sie eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG Bau) von mindestens 50 % können Sie ebenfalls einen Antrag auf Rentenbeihilfe stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie uns zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte zunächst die Seiten des Rentenbescheides ein, aus denen ersichtlich ist, ab wann Sie welche Rente erhalten und ab wann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In den meisten Fällen sind das die Seiten 1 und 2 des Rentenbescheids (siehe Musterbescheid). Sie können uns die Kopien des Bescheids als Brief oder per E-Mail zukommen lassen.

Wann und wie erhalte ich ein Antragsformular?

Anhand der Kopien des Rentenbescheids prüfen wir, ob Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Antragsformular. In diesem Antragsformular machen Sie alle Angaben, die wir für die Leistungsbearbeitung benötigen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, fordern wir diese gleichzeitig mit an. Das Formular schicken Sie uns dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Stellen wir bei unserer Vorprüfung fest, dass Sie noch weitere Ansprüche aus bei uns bestehenden Altersvorsorgeprodukten haben, werden wir diese in dem Antragsformular berücksichtigen, so dass Sie in der Regel nur einmal einen Antrag stellen müssen.

Rentenbeihilfe

Damit Sie einen Überblick über Ihre Wartezeiten haben, können Sie sich einen Beruflichen Lebenslauf anfordern und die Daten mit Ihren Aufzeichnungen vergleichen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte wieder mit uns in Verbindung. 

Beruflichen Lebenslauf anfordern

Downloads

Wichtige meldung

Versand der Mitteilungen zum Durchschnittsstundenlohn für die Berechnung der Urlaubsvergütung 2024

Der Versand der Mitteilungen zum Durchschnittsstundenlohn für die Berechnung der Urlaubsvergütung 2024 an die Betriebe hat begonnen.

Weiterlesen
Alle Nachrichten