Individuelle betriebliche Altersversorgung
- Baustein für die Altersvorsorge
- Leistungen im Sterbefall
- Steuerliche Vorteile
Allgemein
Die individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) ist für jeden gewerblichen Arbeitnehmer ein wichtiger, vom Arbeitgeber finanzierter Baustein für die Altersvorsorge. Mit dem Anspruch auf den Teil eines 13. Monatseinkommens entsteht ein Anspruch auf 38 Stundenlöhne (bei Vollanspruch), die auf einem individuellen Vorsorgekonto bei der Zusatzversorgungskasse als Rentenbausteine angelegt werden. Nach Einreichung einer Kopie des Altersrentenbescheides zahlt SOKA-DACH zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine lebenslange Altersrente.
Auch im Todesfall (vor oder nach Rentenbeginn) geht das angesparte Kapital nicht verloren. Es erfolgt nach Prüfung eine einmalige oder dauerhafte Zahlung an die Hinterbliebenen.
In der Ansparphase fallen keine Abzüge für Steuern und Sozialabgaben an. Dadurch sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Lohnnebenkosten.
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Die Regelung im Tarifvertrag
Alle Betriebe des Dachdeckerhandwerks im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, auch eine selbstständige Betriebsabteilung, fallen grundsätzlich als Ganzes unter den Tarifvertrag 13. Monatseinkommen. Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, fallen grundsätzlich unter diesen Tarifvertrag.
Arbeitgeber-Info
Es wird immer schwerer, neue Arbeitnehmer für den Beruf des Dachdeckers zu begeistern. Die individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) war die historisch erste verpflichtende Form der Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer in der deutschen Wirtschaft.
Mit dieser von Ihnen finanzierten individuellen betrieblichen Altersversorgung steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und die des ganzen Berufsstandes.
Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Dachdeckerhandwerks bleibt das individuelle Vorsorgekonto bei der Zusatzversorgungskasse bestehen. Eine Ummeldung des Arbeitnehmers bzw. eine Neueinrichtung eines Kontos ist nicht erforderlich.
Arbeitnehmer-Info
Mit der durchschnittlichen Rente eines Dachdeckers werden in den meisten Fällen im Alter keine großen Sprünge möglich sein. Deshalb haben die Tarifvertragsparteien für Sie im Jahr 2010 die individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) ins Leben gerufen.
Das Besondere: Es war die historisch erste verpflichtende Form der Altersversorgung in der deutschen Wirtschaft, die für alle gewerblichen Arbeitnehmer einer Branche gilt.
Weitere Vorteile:
- jeder Beitrag ist ein Baustein für die Rente
- größtmögliche Anlagesicherheit durch strenge Anlagevorschriften
- keine Provisionen für Vermittler
- keine Abschlusskosten
- keine Gewinnausschüttungen an Aktionäre
- persönliches Rentenkonto
- die auf dem Vorsorgekonto angesparten Beiträge sind Hartz-IV-sicher
Diese Tarifregelung gilt für alle Dachdecker. Die Verbuchung der Beiträge erfolgt im Zusammenhang mit der Auszahlung des 13. Monatseinkommens automatisch. Es ist keine eigene Initiative notwendig.
Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Dachdeckerhandwerks bleibt Ihr vorhandenes Vorsorgekonto bestehen, sodass Beiträge anderer Betriebe auf demselben Konto verbucht werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.
Nach erstmaligem Erhalt eines Teils eines 13. Monatseinkommens erhalten Sie von uns
- eine Mitteilung über die Ansprüche auf den Teil eines 13. Monatseinkommens und die Gutschrift des Arbeitgeberbeitrags auf Ihrem persönlichen Vorsorgekonto
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- eine jährliche Renteninformation
Wie Sie Leistungen beantragen können
Ihre Antragstellung beginnt mit der Zusendung des Rentenbescheids
Mögliche Leistungen aus der individuellen betrieblichen Altersversorgung (ibAV) werden nur auf Ihren Antrag hin gewährt. Da wir nicht wissen können, ab wann Sie eine Altersrente erhalten, müssen Sie aktiv werden und uns dies mitteilen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können jederzeit formlos einen Antrag auf Leistungen aus der ibAV stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns der Rentenbescheid über den Erhalt einer Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht wird
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reichen Sie uns zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte zunächst die Seiten des Rentenbescheides ein, aus denen ersichtlich ist, ab wann Sie welche Rente erhalten und ab wann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In den meisten Fällen sind das die Seiten 1 und 2 des Rentenbescheids (siehe Musterbescheid). Sie können uns die Kopien des Bescheids als Brief oder als E-Mail zukommen lassen.
Wann und wie erhalte ich ein Antragsformular?
Anhand der Kopien des Rentenbescheids prüfen wir, ob Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Antragsformular. In diesem Antragsformular machen Sie alle Angaben, die wir für die Leistungsbearbeitung benötigen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, fordern wir diese gleichzeitig mit an. Das Formular schicken Sie uns dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Stellen wir bei unserer Vorprüfung fest, dass Sie noch weitere Ansprüche aus bei uns bestehenden Altersvorsorgeprodukten haben, werden wir diese in dem Antragsformular berücksichtigen, so dass Sie in der Regel nur einmal einen Antrag stellen müssen.
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Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025
Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…