Beitragszahlungen

Allgemein

Die Zahlungen sind fällig zum 15. des Folgemonats.

Lastschriftverfahren

Sie können sich die Überwachung des Zahlungstermins selbstverständlich sparen, wenn Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Gerne stellen wir Ihnen den SEPA-Mandatvordruck, der Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht, zur Verfügung.

Überweisung

Damit wir Ihre Zahlungen richtig zuordnen können, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass im Verwendungszweck Ihrer Überweisungen immer

  • Ihre Betriebskontonummer und
  • der Meldemonat (MM/JJJJ)

angegeben sind.

Bankverbindung

Bitte verwenden Sie für die Überweisung des Zahlbetrages (Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage) folgende Bankverbindung:

Zahlungsempfänger: Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk
Institut: Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE13 5005 0000 0048 5730 00
BIC: HELADEFF

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Wichtige meldung

Inflationsprämie der Arbeitgeber: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH

Die Inflationsprämien Februar 2023 und Februar 2024 sind bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig. Hierfür wird keine…

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