Ausfallgeld
- Ausgleich bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen in den Monaten April bis November
- Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung
- Erstattungsleistung
Allgemein
Branchenspezifisch weist das Dachdeckerhandwerk eine hohe Witterungsabhängigkeit der Arbeitsplätze auf.
Zum Ausgleich der dadurch entstehenden Nachteile sichern und fördern die tarifvertraglichen Regelungen zum Ausfallgeld die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Winterperiode.
Damit leistet SOKA-DACH einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Betrieben des Dachdeckerhandwerks.
Finanziert werden diese Leistungen durch tarifvertraglich festgelegte Beitragszahlungen, die von den Dachdeckerbetrieben an SOKA-DACH abgeführt werden.
Geltungsbereich
Betrieblich:
Alle Dachdeckerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Betriebe wie auch selbstständige Betriebsabteilungen Dachdecker fallen grundsätzlich als Ganzes unter diesen Tarifvertrag.
Persönlich:
Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Ausfallgeldrechner
Um Ihnen die Berechnung des Ausfallgeldes zu erleichtern, haben wir für Sie den Ausfallgeldrechner entwickelt. Tragen Sie bitte die für die Berechnung erforderlichen Werte in die entsprechenden Felder ein und der Rechner ermittelt die von Ihnen benötigten Zahlen. Der Ausfallgeldrechner berücksichtigt den im laufenden Kalenderjahr geltenden gesetzlichen Mindestlohn und die beiden tarifvertraglich geregelten Mindestlöhne 1 und 2, er erkennt aber nicht, ob im laufenden Kalenderjahr bereits Ausfallstunden für einen Arbeitnehmer abgerechnet wurden.
Ausfallgeldrechner
Gültiger Stundenlohn
Anzahl witterungsbedingter Ausfallstunden
Leistungslohn/Akkordlohn
Stundensatz je Ausfallstunde
Anzahl witterungsbedingter Ausfallstunden
Ausfallgeldanspruch Ihres Arbeitnehmers
Ihr Erstattungsanspruch
* Die oben errechneten Werte sind unverbindlich und können im Einzelfall von den tatsächlichen Ansprüchen abweichen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer die für das laufende Jahr zur Verfügung stehenden Ausfallstunden (max. 53 Std./Jahr) überschritten hat. Die verbindlichen Beträge werden Ihnen mit der Erstattung des Ausfallgeldes schriftlich bescheinigt.
Anspruchsregelungen
Wird die Arbeit in den Monaten April bis November ausschließlich aus zwingenden Witterungsgründen an einem Tag für mindestens eine Stunde eingestellt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Ausfallgeld.
Die Zahl der anrechenbaren Ausfallstunden während der acht Monate ist auf 53 Stunden pro Arbeitnehmer begrenzt.
Für vorgesehene, aber nicht geleistete Überstunden besteht kein Anspruch auf Ausfallgeld.
Höhe des Ausfallgeldes
Seit Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75 % des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, beträgt das Ausfallgeld 75 % des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 %.
Arbeitgeber-Info
Seit Juni 2020 erfolgt die Beantragung von Ausfallgeld direkt über die Bruttolohnsummenmeldung (siehe beispielhafte Abbildung rechts).
Bitte tragen Sie in die dafür vorgesehenen Felder den gültigen Stundenlohn und die Anzahl der witterungsbedingten Ausfallstunden ein.
Erhält der Arbeitnehmer Akkordlohn, muss dies unbedingt angegeben werden.
Sobald die Bruttolohnsummenmeldung bei uns verbucht ist, erstatten wir Ihnen den Betrag für das Ausfallgeld zuzüglich einer Pauschale von 23 % für die von Ihnen zu tragenden Sozialleistungen.
Verfallfristen für den Arbeitgeber:
Ansprüche auf Erstattung des Ausfallgeldes verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, gegenüber SOKA-DACH geltend gemacht wurden. Das ist der 30. Juni des Folgejahres.
Arbeitnehmer-Info
Als gewerblicher Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk haben Sie gegen Ihren Arbeitgeber in den Monaten April bis November Anspruch auf Zahlung eines tariflichen Ausfallgeldes.
Der Anspruch entsteht, wenn Sie in den genannten Monaten aus witterungsbedingten Gründen nicht arbeiten können.
Gezahlt wird das Ausfallgeld ab der ersten vollen Ausfallstunde, höchstens für 53 Ausfallstunden je Kalenderjahr.
Ausgezahlt wird Ihnen das Ausfallgeld mit dem Lohn für den Monat, in dem die Ausfallstunden angefallen sind.
Das Ausfallgeld ist eine tarifliche Lohnersatzleistung. Bitte achten Sie bei der Kontrolle Ihrer Lohnabrechnung darauf, dass die Ausfallstunden und das daraus resultierende Ausfallgeld in der Abrechnung in der entsprechenden Höhe ausgewiesen sind und die Ausfallstunden weder mit Ihren Guthabenstunden (Arbeitszeitkonto) noch mit Urlaubstagen verrechnet wurden. Für geplante Überstunden, die aus Witterungsgründen nicht geleistet wurden, wird kein Ausfallgeld gezahlt.
Verfallfristen für den Arbeitnehmer:
Ihre Ansprüche auf Auszahlung des Ausfallgeldes verfallen mit Ablauf des 30. Juni des auf den Ausfall folgenden Jahres.
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Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025
Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…