Allgemein
Mit der Neuregelung des Tarifvertrags für die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV) wurden die Beschäftigungsnachweiskarten (BNK) am 01.05.2020 abgeschafft. Stattdessen erhalten die Arbeitnehmer direkt von SOKA-DACH eine Mitteilung über die gemeldete Beschäftigungszeit und den gemeldeten Bruttolohn für das jeweilige Kalenderjahr, die u. a. als Nachweis über die Gewerkzugehörigkeit im Dachdeckerhandwerk und als Beleg für die Wartezeiten für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung (Rentenbeihilfe) dient.
Aus der nachgewiesenen Gewerkzugehörigkeit ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs, praktisch die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr. Das ist in § 38 des RTV geregelt. Weil die Gewerkzugehörigkeit im Laufe eines Berufslebens unter Umständen mehrfach nachgewiesen werden muss, z. B. bei Wechsel des Arbeitgebers, ist es besonders wichtig, die jährlichen Mitteilungen der SOKA-DACH zu den Beschäftigungszeiten sorgfältig aufzubewahren. Das gilt auch für die Beschäftigungsnachweiskarten (BNK), die in der Vergangenheit ausgestellt wurden. Sie sollten ebenfalls sicher verwahrt werden.
Dasselbe gilt sinngemäß für die Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenbeihilfe. Wie oben erwähnt, dienen die Mitteilungen als Beleg für anrechenbare Wartezeiten.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Thema Beschäftigungsnachweis stehen.
Geltungsbereich
Betrieblich:
Alle Dachdeckerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Betriebe wie auch selbstständige Betriebsabteilungen Dachdecker fallen grundsätzlich als Ganzes unter die Tarifverträge.
Persönlich:
Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2024
Ab Mitte Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.