In diesem Jahr fällt der Beginn der Sommerarbeitszeit auf den 02.05. und das Ende auf den 04.12. Von der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis einschließlich der 17. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Winterarbeitszeit (37,5-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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