In der Winterperiode 2023/2024 fällt der Beginn der Winterarbeitszeit auf den 04. Dezember. Sie endet am 28. April 2024.
Von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Sommerarbeitszeit (40-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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