Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die 37,5-Stunden-Woche.

In der Winterperiode 2024/2025 fällt der Beginn der Winterarbeitszeit auf den 02. Dezember. Sie endet am 27. April 2025.

Von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Sommerarbeitszeit (40-Stunden-Woche).

Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.

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Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…

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