In der Winterperiode 2024/2025 fällt der Beginn der Winterarbeitszeit auf den 02. Dezember. Sie endet am 27. April 2025.
Von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Sommerarbeitszeit (40-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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