In der Winterperiode 2025/2026 fällt der Beginn der Winterarbeitszeit auf den 01. Dezember. Sie endet am 26. April 2026.
Von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche des nächsten Jahres gilt dann wieder die Sommerarbeitszeit (40-Stunden-Woche).
Die Regelung zur Arbeitszeit finden Sie in § 3 des Rahmentarifvertrags.
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