Energiepreispauschale: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH

Die Energiepreispauschale 2022 ist bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig und es wird dafür keine Winterbeschäftigungsumlage erhoben und abgeführt.

Bitte beachten Sie dies beim Erstellen Ihrer Beitragsmeldung für den Monat, in dem Sie die Pauschale an Ihre Mitarbeiter auszahlen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Energiepreispauschale 2022 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Ihre SOKA-DACH

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab dem 01.03.2025

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz, Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens und Änderung im Verfahrenstarifvertrag

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