Energiepreispauschale: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH

Die Energiepreispauschale 2022 ist bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig und es wird dafür keine Winterbeschäftigungsumlage erhoben und abgeführt.

Bitte beachten Sie dies beim Erstellen Ihrer Beitragsmeldung für den Monat, in dem Sie die Pauschale an Ihre Mitarbeiter auszahlen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Energiepreispauschale 2022 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

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Wichtige meldung

Beginn der Sommerarbeitszeit 2024

Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…

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