Energiepreispauschale: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH

Die Energiepreispauschale 2022 ist bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig und es wird dafür keine Winterbeschäftigungsumlage erhoben und abgeführt.

Bitte beachten Sie dies beim Erstellen Ihrer Beitragsmeldung für den Monat, in dem Sie die Pauschale an Ihre Mitarbeiter auszahlen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Energiepreispauschale 2022 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

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Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…

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