Zum Hauptinhalt überspringen

Energiepreispauschale: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH

Die Energiepreispauschale 2022 ist bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig und es wird dafür keine Winterbeschäftigungsumlage erhoben und abgeführt.

Bitte beachten Sie dies beim Erstellen Ihrer Beitragsmeldung für den Monat, in dem Sie die Pauschale an Ihre Mitarbeiter auszahlen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Energiepreispauschale 2022 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Ihre SOKA-DACH

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

Weiterlesen
Alle Nachrichten