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Minutengenaue Abrechnung von witterungsbedingten Ausfallstunden

Witterungsbedingte Ausfallstunden werden ab sofort minutengenau abgerechnet – so, wie sie bei der Beantragung angegeben wurden. Rundungsdifferenzen sollten damit der Vergangenheit angehören.

Zur Unterstützung bei der Berechnung des zu beantragenden Ausfallgeldes haben wir Ihnen den Ausfallgeldrechner auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Hier können Sie sich das Ergebnis der Berechnung vorab anzeigen lassen.

Bitte vergessen Sie nicht, in den monatlichen Meldungen stets den gültigen Stundenlohn anzugeben.

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

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