Wie die Tarifvertragsparteien auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben, steigen die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen.
Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro
Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro
Ein Antrag zur Erteilung einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Allgemeinverbindlicherklärung) ist gestellt.
Die neuen Regelungen werden ab dem 01.01.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt. Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 14. August 2019 finden Sie im Downloadbereich.
Nachtrag: Die neuen Regelungen werden entsprechend der Allgemeinverbindlicherklärung ab dem 01.02.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt.