Neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab 2020

Wie die Tarifvertragsparteien auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben, steigen die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen.

Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2)
        Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
        Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro

Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1)
        Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
        Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro

Ein Antrag zur Erteilung einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Allgemeinverbindlicherklärung) ist gestellt. 

Die neuen Regelungen werden ab dem 01.01.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt. Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 14. August 2019 finden Sie im Downloadbereich.

Nachtrag: Die neuen Regelungen werden entsprechend der Allgemeinverbindlicherklärung ab dem 01.02.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt.

Wichtige meldung

Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2024

Ab Mitte Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

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