Neugestaltung der Rentenbeihilfe zum 01.01.2021

Wie Sie vielleicht schon wissen, haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass die Ergänzungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag über eine ergänzende überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk zum Stichtag 01.01.2021 in die Rentenbeihilfe überführt wird. Das bedeutet, dass die Rentenbeihilfe um den Betrag des zuletzt geltenden Ergänzungsbeihilfesatzes erhöht wird.

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wurde von den Tarifvertragsparteien angenommen. SOKA-DACH und die Tarifvertragsparteien arbeiten nun mit Hochdruck an der Umsetzung des Tarifergebnisses und an den notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.

Was bedeutet das für Rentner?

Für Rentner, die bisher die Ergänzungsbeihilfe erhalten haben, ändert sich nichts. Sie erhalten wie bisher den gewohnten Gesamtbetrag.

Für Rentner, die bisher keine Ergänzungsbeihilfe erhalten haben, erhöht sich die Rentenzahlung prozentual um den Anteil der heutigen Ergänzungsbeihilfe.

Ab Mitte Dezember 2020 erhalten Sie eine schriftliche Information von SOKA-DACH.

Was bedeutet das für aktiv Beschäftigte?

Sie müssen nichts selbst unternehmen. Für Sie erfolgt die Umstellung automatisch. Im Frühjahr 2021 erhalten Sie mit der Renteninformation 2020 die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rentenbeihilfe.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber steigt der Beitrag für die Zusatzversorgung von 1,0 % auf 3,2 % zum 01.01.2021. Mit dieser Beitragserhöhung tragen Sie zu einer nachhaltigen Sicherung des Altersvorsorgesystems im Dachdeckerhandwerk bei und sorgen für mehr Attraktivität des Berufsbilds Ihrer Beschäftigten.

Sobald die notwendigen Genehmigungen vorliegen, erhalten Sie weitere Informationen von uns.

Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…

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