Rückerstattung Grundbeitrag

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben am 06.08.2018 beschlossen, den Grundbeitrag zur Berufsbildung mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu erheben und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerstatten. SOKA-DACH wird in Kürze mit der Erstattung der bereits gezahlten Beiträge beginnen. Eine Beantragung durch die betroffenen Betriebe ist nicht notwendig. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Erstattung, ist davon auszugehen, dass der Prozess sich über mehrere Wochen erstreckt.

 

Damit die Rückerstattung so schnell wie möglich durchgeführt werden kann, bitten wir von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. 

 

Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2023/2024

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des darauffolgenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, also die…

Weiterlesen
Alle Nachrichten