Rückerstattung Grundbeitrag

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben am 06.08.2018 beschlossen, den Grundbeitrag zur Berufsbildung mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu erheben und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerstatten. SOKA-DACH wird in Kürze mit der Erstattung der bereits gezahlten Beiträge beginnen. Eine Beantragung durch die betroffenen Betriebe ist nicht notwendig. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Erstattung, ist davon auszugehen, dass der Prozess sich über mehrere Wochen erstreckt.

 

Damit die Rückerstattung so schnell wie möglich durchgeführt werden kann, bitten wir von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. 

 

Wichtige meldung

Beginn der Sommerarbeitszeit 2024

Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…

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