Am 07.09.2017 ist das zweite Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren (SOKASiG 2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es wird damit am 08.09.2017 in Kraft treten. SOKASiG 2 schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk und sichert durch diese Bestätigung die Tarifverträge für die Sozialkassenverfahren sowie die hieraus gewährten vielfältigen Leistungen ab.
SokaSiG 2
Wichtige meldung
Inflationsprämie der Arbeitgeber: Keine Melde- und Beitragspflicht bei SOKA-DACH
Die Inflationsprämie Februar 2023 und Februar 2024 ist bei SOKA-DACH weder melde- noch beitragspflichtig. Hierfür wird keine…