Am 07.09.2017 ist das zweite Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren (SOKASiG 2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es wird damit am 08.09.2017 in Kraft treten. SOKASiG 2 schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk und sichert durch diese Bestätigung die Tarifverträge für die Sozialkassenverfahren sowie die hieraus gewährten vielfältigen Leistungen ab.
SokaSiG 2
Wichtige meldung
Beginn der Sommerarbeitszeit 2024
Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…