Tarifvertrag Inflationsprämie vom 06.03.2023 allgemeinverbindlich

Gemäß Veröffentlichung des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) wurde der Tarifvertrag Inflationsprämie vom 06.03.2023 zum 01.05.2023 vom Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als allgemeinverbindlich erklärt.

Die Veröffentlichung der AVE im Bundesanzeiger erfolgte am 06.07.2023.
Wenn Sie inhaltliche Fragen zu dem Tarifvertrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Tarifvertragspartner.

Wichtige meldung

Senkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 01.10.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zugestimmt und senkt die…

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