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Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei der Auskunft zum Kurzarbeitergeld

Ab dem 15. April 2020 unterstützt SOKA-DACH die Bundesagentur für Arbeit in der Beratung zum Kurzarbeitergeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.

Herr Dötz berät Unternehmen telefonisch zu den Voraussetzungen und zum Anzeigeverfahren für Kurzarbeitergeld.

Sie erreichen ihn in der Zeit von

Mo–Do 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Fr 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

unter der Rufnummer 0611/1601-126

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

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