- Die Anspruchsvoraussetzungen und die Beträge sind vom Betrieb zu prüfen und die Auszahlung an den Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.
- Nur Anträge mit gültiger Anschrift des Arbeitnehmers werden bearbeitet. Bitte aktualisieren oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die Anschrift des Arbeitnehmers.
- Bitte reichen Sie die Anträge vorzugsweise per Post bei uns ein.
- Fehlende oder fehlerhafte Beitragsmeldungen führen dazu, dass wir den Anspruch des 13. Monatseinkommens nicht berechnen können. Sie erhalten deswegen keinen Antrag. Bitte prüfen und korrigieren oder ergänzen Sie die Meldungen auf Ihrem üblichen Meldeweg. Danach erstellen wir automatisch einen neuen Antrag, der Ihnen umgehend per Post zugeht.
- Durch die Erhöhung und die Ost-West-Angleichung beträgt seit dem 1. März 2025 der volle Anspruch auf das 13. Monatseinkommen bundesweit einheitlich 89 Durchschnittsstundenlöhne (statt bisher 81/71 Durchschnittsstundenlöhne).
Alle Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden und bitten Sie, bis dahin von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weitere Informationen und einen Musterantrag mit Bearbeitungshinweisen finden Sie auf unserer Webseite zum 13. Monatseinkommen.
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