Das Schreiben gibt Auskunft über Ihre von den Betrieben an SOKA-DACH gemeldeten Beschäftigungszeiten und dient damit als Nachweis Ihrer Gewerkzugehörigkeit. Aus der Gewerkzugehörigkeit ergibt sich die Höhe Ihres Urlaubsanspruchs. Und es lassen sich darüber auch Wartezeiten für die Gewährung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung belegen. Außerdem bescheinigen wir den von den Arbeitgebern für das Kalenderjahr gemeldeten Bruttolohn.
Bei der Bescheinigung handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Bewahren Sie das Dokument bitte sorgfältig auf.
Zusätzliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Jahresbescheinigung finden Sie auf unserer Seite Beschäftigungsnachweis.
Bei weiteren Fragen zu dem Schreiben rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-100 an oder schreiben Sie eine E-Mail an beitrag(at)soka-dach.de.