Versand der Mitteilungen zum Durchschnittsstundenlohn für die Berechnung der Urlaubsvergütung 2024

Der Versand der Mitteilungen zum Durchschnittsstundenlohn für die Berechnung der Urlaubsvergütung 2024 an die Betriebe hat begonnen.

Die Berechnung des Durchschnittsstundenlohns ist in § 43 des Rahmentarifvertrags (RTV) geregelt.

SOKA-DACH berechnet den Durchschnittsstundenlohn, unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben, anhand der von den Betrieben gemeldeten Daten (Bruttolohnsummenmeldungen). Das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 25 Prozent des Urlaubsentgelts nach § 44 RTV ist in den ausgewiesenen Durchschnittsstundenlöhnen nicht enthalten.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellten Fragen finden Sie unter Service & Hilfe in der Rubrik Urlaub.

Bei Fragen zu der Mitteilung rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-100 an oder schreiben Sie eine Nachricht an leistungen(at)soka-dach.de.

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Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab dem 01.03.2025

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz, Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens und Änderung im Verfahrenstarifvertrag

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