Die Berechnung des Durchschnittsstundenlohns ist in § 43 des Rahmentarifvertrags (RTV) geregelt.
SOKA-DACH berechnet den Durchschnittsstundenlohn, unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben, anhand der von den Betrieben gemeldeten Daten (Bruttolohnsummenmeldungen). Das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 25 Prozent des Urlaubsentgelts nach § 44 RTV ist in den ausgewiesenen Durchschnittsstundenlöhnen nicht enthalten.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellten Fragen finden Sie unter Service & Hilfe in der Rubrik Urlaub.
Bei Fragen zu der Mitteilung rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-100 an oder schreiben Sie eine Nachricht an leistungen(at)soka-dach.de.
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