Die Berechnung des Stundenlohns für das Urlaubsentgelt ist in § 43 des Rahmentarifvertrags (RTV) geregelt und kann unter dem angegebenen Link nachgelesen werden. SOKA-DACH berechnet unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben den Stundenlohn anhand der von den Betrieben gemeldeten Daten.
Das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 25 Prozent des Urlaubsentgelts gem. § 44 RTV ist in den ausgewiesenen Stundenlöhnen nicht enthalten.
Weitere Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaub finden Sie unter Service & Hilfe auf unserer Seite Urlaub.
Bei Fragen zu der Mitteilung rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-100 an oder schreiben Sie eine Nachricht an leistungen(at)soka-dach.de.
Ihre SOKA-DACH