Information zum Versand der Mitteilungen zum Stundenlohn für das Urlaubsentgelt 2023

Der Versand der Mitteilungen zum Stundenlohn für das Urlaubsentgelt 2023 an die Betriebe hat begonnen.

Die Berechnung des Stundenlohns für das Urlaubsentgelt ist in § 43 des Rahmentarifvertrags (RTV) geregelt und kann unter dem angegebenen Link nachgelesen werden. SOKA-DACH berechnet unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben den Stundenlohn anhand der von den Betrieben gemeldeten Daten.

Das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 25 Prozent des Urlaubsentgelts gem. § 44 RTV ist in den ausgewiesenen Stundenlöhnen nicht enthalten.

Weitere Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaub finden Sie unter Service & Hilfe auf unserer Seite Urlaub.

Bei Fragen zu der Mitteilung rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-100 an oder schreiben Sie eine Nachricht an leistungen(at)soka-dach.de.

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Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab dem 01.03.2025

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz, Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens und Änderung im Verfahrenstarifvertrag

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