Neues zum Mindestlohn
Im TV Mindestlohn vom 24.11.2017 haben die Vertragsparteien folgende Regelungen vereinbart:
Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer 12,20 €
Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer 12,90 €
Nicht erfasst werden:
- Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs,
- Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden,
- Gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird,
- Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz als Lagerist beschäftigt sind.
Der Tarifvertrag tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Das Verfahren zur Erteilung der Allgemeinverbindlichkeitserkärung ist eingeleitet.
Die neuen Regelungen werden ab dem 01.01.2018 durch SOKA-Dach berücksichtigt.