Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben eine Änderung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung beschlossen. Ausfallgeld kann ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November beantragt werden. Berechnungsbasis für das Ausfallgeld ist seit Juni 2020 der im jeweiligen Anspruchsmonat gültige Stundenlohn. Die Anzahl der Stunden, für die Ausfallgeld beantragt werden kann, ist unverändert. Es sind 53 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.
Bitte beachten Sie hierzu auch unser neues Video Ausfallgeld.
Neuregelung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung – Beantragung von Ausfallgeld ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November möglich
Wichtige meldung
Beginn der Sommerarbeitszeit 2024
Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…