Neuregelung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung – Beantragung von Ausfallgeld ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November möglich

Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben eine Änderung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung beschlossen. Ausfallgeld kann ab dem Jahr 2021 für die Monate April bis November beantragt werden. Berechnungsbasis für das Ausfallgeld ist seit Juni 2020 der im jeweiligen Anspruchsmonat gültige Stundenlohn. Die Anzahl der Stunden, für die Ausfallgeld beantragt werden kann, ist unverändert. Es sind 53 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.
Bitte beachten Sie auch unser neues Video Ausfallgeld.

Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2023/2024

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des darauffolgenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, also die…

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