Die Regelung wird gültig ab dem Beitragsmonat Oktober 2023 und ist in der Bruttolohnsummenmeldung zu berücksichtigen. Die Betriebe im Dachdeckerhandwerk werden gebeten, ihre Dienstleister für Lohnabrechnungen und Bruttolohnsummenmeldungen umgehend zu informieren, um fehlerhafte Abrechnungen und Beitragsmeldungen sowie zu hohe Beitragszahlungen zu vermeiden.
Für die Dachdeckerbetriebe in den alten Bundesländern (West) verringert sich ab 01.10.2023 der Gesamtbeitrag auf 14,00 % der Bruttolohnsumme. Für die neuen Bundesländer (Ost) beträgt der reduzierte Gesamtbeitrag dann 13,65 %. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie auf unserer Seite SOKA-DACH-Beitrag.
Die Absenkung um 0,4 %-Punkte kommt sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern zugute: Der Arbeitgeberanteil zur WBU sinkt auf 1,0 % der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte, der Arbeitnehmeranteil auf 0,6 % des Bruttoentgelts.
Weitere Informationen zur WBU finden Sie im Bereich Service & Hilfe auf unserer Seite zur Winterbeschäftigungsumlage.
Rechtliche Grundlage für die Senkung der WBU ist die Siebte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 29.08.2023.
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