Umstellung des Verfahrens zur Erstattung der Übernahmeprämie an ausbildende Betriebe
Ausbildende Betriebe haben gemäß Tarifvertrag über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk Anspruch auf Zahlung einer Übernahmeprämie in Höhe eines Monatslohns (169 Stunden), wenn sie einen im eigenen Betrieb ausgebildeten Auszubildenden unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung für mindestens zwölf Monate als Geselle in Vollzeit weiterbeschäftigen.
Ab Juni 2022 erfolgt die Erstattung der Übernahmeprämie automatisch, wenn SOKA-DACH von den Betrieben die erforderlichen Daten gemeldet wurden und sich ein Anspruch ergeben hat. Anhand der erfassten Daten wird der Erstattungsbetrag ermittelt und dem Beitragskonto des Unternehmens gutgeschrieben. Die Betriebe werden über die Höhe der Erstattungsleistungen informiert. Der bisher für die Beantragung der Übernahmeprämie an die Ausbildungsbetriebe verschickte Erstattungsantrag entfällt ersatzlos.
Betriebe, bei denen die Erstattung einer Übernahmeprämie aussteht, wenden sich bitte direkt an SOKA-DACH. Die Gründe für das Ausbleiben der erwarteten Leistung werden geprüft und fehlende Daten angefordert. Gegebenenfalls sind Beitragsmeldungen zu korrigieren. Kein Anspruch besteht u. a. bei Teilzeitbeschäftigung und bei Unterbrechung der 12monatigen Vollzeitbeschäftigung (z. B. Elternzeit, unbezahlte Freistellung).
Weitere Informationen zur Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk finden Sie auf unserer Webseite www.soka-dach.de unter Leistungen/Berufsbildung.
Kontakt unter 0611/1601-700 oder leistungen(at)soka-dach.de