SOKA-DACH verschickt an die Arbeitgeber eine Aufstellung für jeden Arbeitnehmer mit der Stundenzahl, für die SOKA-DACH im Kalenderjahr 2021 Ausfallgeld erstattet hat. Der Arbeitgeber ist gem. § 4, Ziffer 3 des VTV verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser Mitteilung zu übergeben. Den Empfang hat der Arbeitnehmer zu bestätigen.
Zusätzliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Erstattungsleistung finden Sie auf unserer Seite zum Ausfallgeld.
Bei weiteren Fragen zu der Mitteilung rufen Sie uns gerne unter 0611/16 01-720 an oder schreiben Sie eine Nachricht an leistungen(at)soka-dach.de.