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Wichtige Änderung im Meldeverfahren: Bruttolohnsummenmeldungen ab 2026 nur noch elektronisch

Damit sind Sie bestens vorbereitet – und können sicher sein, dass Ihre Meldungen künftig so einfach, schnell und zuverlässig laufen, wie Sie es schon immer wollten.

Ab Januar 2026 reicht ein Klick: Ihre monatliche Bruttolohnsummenmeldung kann nur noch elektronisch übermittelt werden. Für Sie bedeutet das: mehr Tempo, mehr Sicherheit, weniger Aufwand.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zeit sparen: Keine Postwege, keine E-Mails – Sie übermitteln direkt digital.
  • Sicher und zuverlässig: Sofortige Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
  • Einfacher Zugriff: Rund um die Uhr online, auch von unterwegs.
  • Kostenfrei: Nutzung des Portals meineSOKA-DACH ohne Zusatzkosten.
  • So wird das, was bisher Aufwand war, zu einem schnellen, automatisierten Routineprozess.

Zwei einfache Wege für Ihre elektronische Meldung

1. Direkt aus Ihrer Lohnsoftware

Die meisten Dachdeckerbetriebe nutzen bereits Lohnsoftware1, die die Datenübermittlung an SOKA-DACH unterstützt. So übermitteln Sie ohne Umwege aus Ihrem bestehenden System.

1Software Dienstleister
  ABACUSAbacus HR Services GmbH
  ADDISONWolters Kluwer
  AGENDAAgenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
  BRZ BaulohnBRZ Deutschland
  DATEVDATEV eG
  Quick-Lohn        Quick-Lohn Software GmbH

oder Sie übermitteln eine CSV-Datei aus Ihrer Lohnsoftware2 über den Upload-Service.

2SoftwareDienstleister
  edlohneurodata AG
  GDI/InterdachGDI Software
  SageSage GmbH
  SBS/ADDISON SBS LohnWolters Kluwer 
  UNI-BAULOHNUNI-Electronic GmbH                                                                                                         

Nutzen Sie die Beschreibungen in Ihrem Software-Handbuch oder wenden Sie sich direkt an den Support Ihres Dienstleisters, um die Funktion freizuschalten.

2. Über das kostenfreie Onlinemeldeportal meineSOKA-DACH

Falls Sie keine der genannten Softwarelösungen einsetzen, nutzen Sie einfach unser Portal.

  • Kostenfreier Zugang – unkompliziert beantragen
  • Alle Daten auf einen Blick – auch frühere Meldungen sind verfügbar
  • Einfache Bedienung – Meldungen erstellen, korrigieren und übermitteln

Die Bedienung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt in unseren Videoanleitungen.

So gelingt der Umstieg stressfrei

  • Frühzeitig starten: Je eher Sie elektronisch übermitteln, desto schneller profitieren Sie.
  • Unsere Unterstützung nutzen: Ob Video, Online-Seminar oder persönlicher Termin im Betrieb – wir machen Sie fit.
  • Direkter Draht: Bei Fragen rufen Sie uns an unter 0611/1601-800 oder schreiben Sie an beitrag(at)soka-dach.de.

Rechtliche Grundlage

Das neue Verfahren basiert auf § 7 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV). Spätestens ab der Meldung für Januar 2026 werden Meldungen per Post oder E-Mail nicht mehr akzeptiert.

 

 

 

Wichtige meldung

Wichtige Änderungen ab 01. Januar 2026

Anhebung der tariflichen Mindestlöhne und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar 2026

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