Neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk
Wie die Tarifvertragsparteien mitteilen, ändern sich ab 2020 die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Danach gelten folgende Werte.
Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro
Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro
Die neuen Regelungen werden ab dem 01.01.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt. Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 14. August 2019 finden Sie im Downloadbereich oder direkt über https://soka-dach.de/service-hilfe/tarifvertraege/regelung-eines-mindestlohnes/
Nachtrag: Die neuen Regelungen werden entsprechend der Allgemeinverbindlicherklärung ab dem 01.02.2020 von SOKA-DACH berücksichtigt.
Neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Gemäß Mitteilung der Bundesregierung gelten ab 2020 neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab 01.01.2020 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Ländern. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/neue-rechengroessen-ab-2020-1678774
SOKA-DACH berücksichtigt den Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat bei der Entgeltumwandlung für die Tariflichen Zusatz-Rente Plus. Die Höhe darf maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Das sind für das Jahr 2020 3.312,00 € jährlich bzw. 276,00 € monatlich.
Informationen zur Tariflichen Zusatz-Rente Plus finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.soka-dach.de/leistungen/tarifliche-zusatz-rente-plus/