Die Anzahl der abrechnungsfähigen Ausfallstunden ist pro Arbeitnehmer und Leistungszeitraum (acht Monate) auf 53 Stunden begrenzt.
Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zum Ausfallgeld oder direkt im Tarifvertrag Beschäftigungssicherung.
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