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Witterungsbedingter Arbeitsausfall – Beantragung von Ausfallgeld für die Monate April bis November bei SOKA-DACH möglich

Von April bis einschließlich November kann bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall Ausfallgeld über die Bruttolohnsummenmeldung für den jeweiligen Anspruchsmonat beantragt werden.

Die Anzahl der abrechnungsfähigen Ausfallstunden ist pro Arbeitnehmer und Leistungszeitraum (acht Monate) auf 53 Stunden begrenzt.

Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zum Ausfallgeld oder direkt im Tarifvertrag Beschäftigungssicherung.

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