Individuelle betriebliche Altersversorgung
- Lebenslange Altersrente
- Hinterbliebenenleistung in Form von Rente
- Hinterbliebenenleistung in Form einer einmaligen Zahlung
Allgemein
Aus zwei mach eins! Zum 01.01.2023 hat SOKA-DACH den Tarif uniFlex eingeführt. Dieser Tarif bildet zum einen die Ansprüche aus der individuellen sowie die der zusätzlichen Altersversorgung ab. Auf diese Weise soll es für unsere Kunden einfacher werden einen Überblick über ihre Altersvorsorgesituation zu behalten.
SOKA-DACH gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks über die gesetzlichen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung hinaus weitere Leistungen im Rentenalter. Neben der solidarischen Altersversorgung der Rentenbeihilfe erhalten die Arbeitnehmer einen weiteren wichtigen vom Arbeitgeber finanzierten Baustein für die Altersversorgung. Mit dem Anspruch auf den Teil eines 13. Monatseinkommens entsteht ebenfalls ein Anspruch auf Gutschrift eines Beitrags in Höhe von 38 Durchschnittsstundenlöhnen (bei Vollanspruch), der in der individuellen Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse als Rentenbaustein angelegt wird. Mit jeder weiteren Zahlung des Teils eines 13. Monatseinkommens kommt ein weiterer Baustein hinzu. So baut sich beständig eine attraktive Rente auf, die im Rentenalter von der Zusatzversorgungskasse gezahlt wird.
Gewerbliche Arbeitnehmer, die seit dem 01.01.2023 oder später im Dachdeckerhandwerk beschäftigt sind und erstmalig Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung aufgrund der automatischen Aufnahme in das Versicherungsverhältnis erwerben, erhalten den Tarif uniFlex. Die Ansprüche der Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit erworben wurden, werden weiterhin im Tarif Individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) verwaltet. Die Regelungen im Tarifvertrag wie auch die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind die gleichen. Daher können weitere Informationen dem Bereich des uniFlex entnommen werden.
Schon gewusst? Diese Seite können Sie sich auch in
Einfacher Sprache anzeigen lassen.
Ihre Antragstellung beginnt mit der Zusendung des Rentenbescheids
Mögliche Leistungen aus der individuellen betrieblichen Altersversorgung (ibAV) werden nur auf Ihren Antrag hin gewährt. Da wir nicht wissen können, ab wann Sie eine Altersrente erhalten, müssen Sie aktiv werden und uns dies mitteilen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können jederzeit formlos einen Antrag auf Leistungen aus der ibAV stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns der Rentenbescheid über den Erhalt einer Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht wird
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reichen Sie uns zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte zunächst die Seiten des Rentenbescheides ein, aus denen ersichtlich ist, ab wann Sie welche Rente erhalten und ab wann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In den meisten Fällen sind das die Seiten 1 und 2 des Rentenbescheids (siehe Musterbescheid). Sie können uns die Kopien des Bescheids als Brief oder als E-Mail zukommen lassen.
Wann und wie erhalte ich ein Antragsformular?
Anhand der Kopien des Rentenbescheids prüfen wir, ob Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Antragsformular. In diesem Antragsformular machen Sie alle Angaben, die wir für die Leistungsbearbeitung benötigen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, fordern wir diese gleichzeitig mit an. Das Formular schicken Sie uns dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Stellen wir bei unserer Vorprüfung fest, dass Sie noch weitere Ansprüche aus bei uns bestehenden Altersvorsorgeprodukten haben, werden wir diese in dem Antragsformular berücksichtigen, so dass Sie in der Regel nur einmal einen Antrag stellen müssen.
Downloads
Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026
Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.



