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Rentenbeihilfe

  • Lebenslange Altersrente
  • Invaliditätsrente
  • Hinterbliebenenleistung in Form einer einmaligen Zahlung (Sterbegeld)

Allgemein

SOKA-DACH gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks über die gesetzlichen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung hinaus weitere Leistungen im Rentenalter im Form von Beihilfen, um die branchenbedingte Versorgungslücke aufgrund von Beitragsausfällen aufzufüllen. Ebenfalls leistet die solidarisch finanzierte Altersversorgung der Rentenbeihilfe im Falle des Todes des Versicherten oder auch bei Eintritt der Invalidität. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.

Die Rentenbeihilfe ist für viele Beschäftigte des Dachdeckerhandwerks ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersversorgung.

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Geltungsbereich und Tarifvertrag

Zum betrieblichen Geltungsbereich zählen alle Dachdeckerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, unter anderem auch selbstständige Betriebsabteilungen.  

Zum persönlichen Geltungsbereich zählen alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit in einem Dachdeckerbetrieb ausüben, SOKA-DACH angeschlossen sind und die Regelaltersgenze im Sinne des § 35 SGB VI noch nicht erreicht haben.

Grundlage der solidarischen Altersversorgung ist der Tarifvertrag über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk.

Arbeitgeber-Info

Wenn Ihre Arbeitnehmer in den Ruhestand wechseln, können die Leistungsansprüche mit einer Kopie des Rentenbescheides beantragt werden. Sollte Ihnen der Bescheid vorliegen, reichen Sie diesen gern bei uns ein oder verweisen Sie Ihren Arbeitnehmer an uns. Im Falle des Todes können Hinterbliebene Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen.

Arbeitnehmer-Info

Die Rentenbeihilfe wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt, sobald Sie in Rente gehen, und zwar zusätzlich

• zu allen gesetzlichen Altersrenten,
• zu Erwerbsminderungsrenten und
• zu Unfallrenten ab 50 %iger Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Und im Todesfall erhalten die Anspruchsberechtigten ein einmaliges Sterbegeld. Hinterbliebene können Leistungsansprüche mit Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde geltend machen.

Diese Leistungen sind zu 100 % arbeitgeberfinanziert und Teil Ihres tariflichen Anspruchs.

Damit wir Sie im aktiven Berufsleben regelmäßig über Ihre Ansprüche informieren und die Leistungen im Versorgungsfall schnellstmöglich auszahlen können, ist es notwendig, dass wir Ihre gültige Anschrift kennen. Da die Anschriften nicht immer bekannt oder aktuell sind, bitten wir Sie, uns über die Stammdatenübermittlung Arbeitnehmer Ihre Adresse mitzuteilen, damit wir einen Abgleich vornehmen können. Natürlich können Sie uns Ihre Adresse auch per Brief oder Mail unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer jederzeit mitteilen, wenn Sie aus dem Dachdeckerhandwerk ausgeschieden sind.

Wie Sie Leistungen beantragen können

Ihre Antragstellung beginnt mit der Zusendung des Rentenbescheids

Mögliche Leistungen aus der Rentenbeihilfe werden nur auf Ihren Antrag hin gewährt. Da wir nicht wissen können, ab wann Sie eine Rente erhalten, müssen Sie aktiv werden und uns dies mitteilen. Auch wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente oder Unfallrente (ab 50%iger Minderung der Erwerbsfähigkeit) erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können jederzeit formlos einen Antrag auf Rentenbeihilfe stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns der Rentenbescheid über den Erhalt einer Altersrente oder einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht wird. Erhalten Sie eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG Bau) von mindestens 50 % können Sie ebenfalls einen Antrag auf Rentenbeihilfe stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie uns zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte zunächst die Seiten des Rentenbescheides ein, aus denen ersichtlich ist, ab wann Sie welche Rente erhalten und ab wann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In den meisten Fällen sind das die Seiten 1 und 2 des Rentenbescheids (siehe Musterbescheid). Sie können uns die Kopien des Bescheids als Brief oder per E-Mail zukommen lassen.

Wann und wie erhalte ich ein Antragsformular?

Anhand der Kopien des Rentenbescheids prüfen wir, ob Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Antragsformular. In diesem Antragsformular machen Sie alle Angaben, die wir für die Leistungsbearbeitung benötigen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, fordern wir diese gleichzeitig mit an. Das Formular schicken Sie uns dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Stellen wir bei unserer Vorprüfung fest, dass Sie noch weitere Ansprüche aus bei uns bestehenden Altersvorsorgeprodukten haben, werden wir diese in dem Antragsformular berücksichtigen, so dass Sie in der Regel nur einmal einen Antrag stellen müssen.

Rentenbeihilfe

Damit Sie einen Überblick über Ihre Wartezeiten haben, können Sie sich einen Beruflichen Lebenslauf anfordern und die Daten mit Ihren Aufzeichnungen vergleichen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte wieder mit uns in Verbindung. 

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Wichtige meldung

Versand der Erstattungsanträge Teil eines 13. Monatseinkommens 2026

Ab Ende Oktober verschickt SOKA-DACH die Erstattungsanträge für den Teil eines 13. Monatseinkommens.

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