Wichtige Änderungen ab 01.01.2021

Erhöhung der Sozialkassenbeiträge ab 01.01.2021

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben beschlossen, die Ergänzungsbeihilfe ab dem 01.01.2021 in die Rentenbeihilfe zu überführen. Damit erhöht sich die Rentenbeihilfe Ihrer Beschäftigten um den Betrag der zuletzt fälligen Ergänzungsbeihilfe. Aufgrund des Tarifabschlusses zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt steigt der Beitrag für die Zusatzversorgung von 1,0 % auf 3,2 %. Infolgedessen erhöhen sich die Beitragssätze zu den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks ab dem Meldemonat Januar 2021 um 2,20 %.

Der Sozialkassenbeitrag West beträgt ab Januar 12,40 %, der Gesamtbeitrag inkl. Winterbeschäftigungsumlage 14,40 %.

Der Sozialkassenbeitrag Ost beträgt ab Januar 12,05 %, der Gesamtbeitrag inkl. Winterbeschäftigungsumlage 14,05 %.

Im Downloadbereich dieser Website finden Sie den neu geregelten Tarifvertrag über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk und den ebenfalls geänderten Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk.

 

Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk

Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen zum Jahreswechsel. Ab 01.01.2021 gelten folgende Werte:

Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2): 14,10 Euro.
Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1): 12,60 Euro.

Die neuen Mindestlöhne werden ab dem 01.01.2021 von SOKA-DACH berücksichtigt. Um zum Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Link.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Gemäß Mitteilung der Bundesregierung vom 14.10.2020 gelten für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2021 neue Einkommensgrenzen. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro im Monat in den neuen Ländern. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link: Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021.

In der Tarifliche Zusatz-Rente Plus werden die neuen Einkommensgrenzen berücksichtigt. Die Höhe der Zahlungen (Entgeltumwandlung) darf maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Das sind für das Jahr 2021 3.408,00 Euro jährlich bzw. 284,00 Euro monatlich.

Wichtige meldung

Beginn der Sommerarbeitszeit 2024

Haben Sie daran gedacht, dass von der 18. Kalenderwoche bis einschließlich der 48. Kalenderwoche die Sommerarbeitszeit, also die 40-Stunden-Woche…

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